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Dossier: Pferdehaltung & Raumplanung

Pferdebranche reichte Stellungnahmen ein

16 Oktober 2017 14:33

Der haushälterische Umgang mit dem Boden ist in der Schweiz ein zentrales Thema, Ursache anhaltender Diskussionen und eines der Hauptziele des Raumplanungsgesetzes (RPG). Nun wurde eine erneute Teilrevision dieses Gesetzes ausgearbeitet und während des Sommers in die öffentliche Vernehmlassung entlassen. Aus der Pferdebranche wurden diverse Stellungnahmen eingereicht.

Wie weiter in der Landwirtschaftszone? Wie weiter in der Landwirtschaftszone?

Der Entwurf mit den neuen Regelungen behandelt insbesondere den Themenbereich «Bauen ausserhalb der Bauzone». Es handelt sich also um wichtige Vorgaben, insbesondere für die Landwirtschaft und die Pferdebranche. Letztere darf seit der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Darbellay im Jahr 2014 von einigen Erleichterungen der Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone profitieren. Diese Vorteile würden mit der aktuellen erneuten Revision des RPG allerdings in gewissen Punkten wieder eingeschränkt werden.

Neu: die sogenannte «Beseitigungsauflage»

Erwähnt sei beispielsweise die neu im Gesetz verankerte sogenannte «Beseitigungsauflage», an welche Baubewilligungen künftig gebunden sein sollen und welche bedeutet, dass Gebäude oder Anlagen wieder beseitigt werden müssen, wenn sie nicht mehr dem ursprünglichen Zweck dienen. Es dürfte in Zukunft also insbesondere für Nichtlandwirte immer schwieriger werden, einen aufgegebenen Bauernhof zu finden und zu erwerben, der noch mit keiner Beseitigungsauflage vermerkt ist und somit die Möglichkeit bietet, bestehende Nebengebäude für die Pferdehaltung anzupassen und im Sinne der Hobbytierhaltung zu nutzen. Denn sollten Beseitigungsauflagen vorliegen, müssten diese Stallgebäude oder Remisen ja abgerissen werden, da sie nicht mehr dem ursprünglichen Zweck dienen.

Die Hauptursache der Verschärfungen für die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone liegt allerdings darin, dass die bäuerliche Pferdehaltung im neuen Entwurf als «die Kernlandwirtschaft ergänzender Betriebsteil» definiert und gemeinsam mit Aktivitäten wie «Gewinnung von Energie aus Biomasse» und «nicht landwirtschaftliche Nebenbetriebe» abgehandelt wird. Unter der heutigen Gesetzgebung war der bäuerlichen Pferdehaltung ein eigener und abschliessender Gesetzesartikel gewidmet.

Knackpunkt: Hauptsächlich bodenbewirtschaftende Tätigkeiten oder nicht?

Es resultiert daraus hauptsächlich folgende und durchaus bedeutende Änderung im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage: Heute ist es einem bestehenden Betrieb erlaubt, vollständig auf die Pensionspferdehaltung umzustellen, solange mindestens 70% des Raufutterbedarfs der Pferde auf dem Betrieb selber produziert werden und Weiden vorhanden sind. Eine solche vollständige Umstellung des Landwirtschaftsbetriebes oder des landwirtschaftlichen Gewerbes auf die Pferdehaltung wird bei Annahmen des neuen Entwurfs schwieriger, teilweise unmöglich. Pensionspferdehaltung wird als Dienstleistung und nicht als bodenbewirtschaftende Tätigkeit angesehen - obwohl sie auch bereits im heutigen RPG zwingend an Futterproduktion und Vorhandensein von Weiden gebunden ist. Entscheidend ist dies, weil künftig abgewogen werden soll, ob die bodenbewirtschaftenden Tätigkeiten eines Betriebes immer noch im Vordergrund stehen.

Sollte dies nicht der Fall sein (also zum Beispiel nur noch Pensionspferde, ohne Zucht oder Altersweiden oder andere «kernlandwirtschaftliche» Betriebsteile), müsste sich der Betrieb in einer sogenannten Speziallandwirtschaftszone befinden. Die Ausscheidung solcher Zonen ist an diverse Kriterien gebunden und dürfte erfahrungsgemäss sehr schwierig zu erreichen sein. Das heisst, um Pensionspferde zu halten, müsste ein bäuerlicher Betrieb gezwungener-massen einen Anteil an «Kernlandwirtschaft» betreiben, wie z.B. Milchproduktion oder Rindermast, auch wenn diese Aktivität vielleicht nicht sehr wirtschaftlich oder interessant für den Bauern wäre. Das erschwert ihm die Spezialisierung und die Professionalisierung des Pferdebetriebszweigs.

Die hobbymässige Pferdehaltung von Nichtlandwirten in der Landwirtschaftszone, welche unter gewissen Bedingungen (z.B. nur Pferde im Eigentum des in der Nähe wohnenden Pferdehalters) und in eingeschränktem Umfang (kantonal unterschiedlich, aber in der Regel max. 2−4 Pferde) möglich ist, wird übrigens von den vorgeschlagenen Änderungen nicht tangiert. Die Vernehmlassungsfrist ist abgelaufen. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Frühling 2018 entscheiden und den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung publizieren.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.are.admin.ch > Raumentwicklung & Raumplanung > Raumplanungsrecht > Revision RPG > Revision RPG 2

Iris Bachmann,
Agroscope, Schweizer Nationalgestüt Avenches

Schweizer Nationalgestüt von Agroscope

Wird es enger in der Landwirtschaftszone? Wird es enger in der Landwirtschaftszone?

Pferdehaltung benötigt Raum. Pferdehaltung benötigt Raum.

Auch der SVPS reichte Stellungnahme ein

Ende August hat der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) seine Stellungnahme zur Revision des Raumplanungsgesetzes beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eingereicht. Diese kann hier nachgelesen werden:

www.fnch.ch > Der SVPS > Stellungnahmen > Stellungnahme zur Revision des Raumplanungsgesetzes (Aug. 2017)

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