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Pferdekontrollen am Turnier

06 Mai 2022 09:44

Die Veterinärkommission des SVPS möchte die Kontrollen an Pferdesportturnieren zum Wohle der Pferde weiter intensivieren. In einer neuen Weisung werden die Pferdekontrollen nun vorgeschrieben.

Ab dem 1. Juni 2022 werden an jedem Turnier und in allen SVPS-Disziplinen Pferdekontrollen durchgeführt werden. Als Pferdekontrollen gelten Passkontrollen und Nasenbandkontrollen mittels des SVPS-Messgeräts. Eine Passkontrolle umfasst die Überprüfung der Identität und der korrekten Impfung des Pferdes. Die Passkontrollen sollten im Idealfall vor dem Start durchgeführt werden und liegen in der Verantwortung der Jurypräsidentin oder des Jurypräsidenten bzw. des oder der Technischen Delegierten.

Zu den Pferdekontrollen gehört beispielsweise die Kontrolle der korrekten Impfung.  |  SVPS/C.Heimgartner Zu den Pferdekontrollen gehört beispielsweise die Kontrolle der korrekten Impfung. | SVPS/C.Heimgartner

Überprüfung der Influenza-Grundimmunisierung

Es liegt in der Verantwortung der Pferdebesitzer:innen, allenfalls zusammen mit ihrer Tierärztin bzw. ihrem Tierarzt, nicht nur die jährliche Influenza-Auffrischungsimpfung (Booster), sondern insbesondre auch die Gültigkeit der Influenza-Grundimmunisierung zu prüfen!

Die Influenza-Grundimmunisierung umfasst drei Impfungen. Die zweite Impfung/Injektion hat im Abstand von mindestens 21 und höchstens 92 Tagen nach der ersten Impfung zu erfolgen. Die dritte Impfung/Injektion muss im Abstand von maximal 7 Monaten nach der zweiten Impfung durchgeführt werden.

Für Pferde, deren Grundimmunisierung vor dem 1.1.2013 erfolgte, und die seither lückenlos ohne Überschreitung der vorgeschriebenen Intervalle Wiederholungsimpfungen erhielten, gilt für die Teilnahme an nationalen Veranstaltungen das alte Schema der Grundimmunisierung mit nur zwei Impfungen sowie jährlichen Wiederholungsimpfungen. Wurde das jährliche Intervall der Wiederholungsimpfung einmal überschritten, muss eine neue Grundimmunisierung nach dem aktuellen Schema mit drei Impfungen erfolgen.

Die Wiederholungsimpfung (Booster) muss mindestens einmal jährlich verabreicht werden, d. h. der Abstand zur vorangegangenen Injektion darf 365 Tage nicht überschreiten, wobei diese Auffrischungsimpfungen immer am gleichen Tag durchgeführt werden dürfen (z. B. 26. April 2021 – 26. April 2022). Nach einer Influenza-Impfung darf das Pferd während 7 Tagen an keiner Pferdesportveranstaltung erscheinen oder teilnehmen (z. B. am Mittwoch geimpft, Teilnahme erst am Donnerstag der darauffolgenden Woche).

 

Marco Bryner
Präsident Veterinärkommission (VETKO)

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