Der Bundesrat hat die «ausserordentliche Lage» für die gesamte Schweiz erklärt und die Massnahmen drastisch verschärft. Ab sofort werden alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe bis am 19. April 2020 geschlossen. Dies betrifft auch den Pferdesport.
Die Massnahmen (16.3.2020) betreffend Durchführung von Pferdesportveranstaltungen finden Sie hier >
Als Pferdehalter sind wir in der speziellen Lage, dass wir die Versorgung und Bewegung der Pferde im Sinne der Tierschutzgesetzgebung sicherzustellen haben.
Für den Pferdesport gilt:
- Halten Sie sich unbedingt an die Distanz- und Hygieneregeln des BAG!
- Kranke Personen müssen zuhause bleiben.
- Der Pferdesport ist eine Risikosportart. Es ist an uns allen, Massnahmen zu treffen, um die Unfallgefahr auf ein Minimum zu reduzieren, um Ärzte und Spitäler nicht zusätzlich zu belasten.
Versorgung der Pferde
Die Versorgung der Pferde im Sinne der Tierschutzgesetzgebung ist sicherzustellen:
- Pferdegerechte Fütterung
- Pflege der Boxen/Ausläufe
- Tägliche Tierkontrolle und ausreichende Bewegung
- Notwendige tierärztliche Versorgung
- Ggf. notwendige Versorgung durch den Hufschmied
Wir empfehlen grösseren Pferdehaltungsbetrieben, ihre Mitarbeitenden nach Möglichkeit in feste Teams zu unterteilen, die nie gleichzeitig miteinander arbeiten. Sollte ein Mitarbeiter eines Teams erkranken, müssen nur die Mitglieder des betroffenen Teams in Quarantäne. Damit bleibt die Versorgung der Pferde gewährleistet.
Bewegen und Reiten
Das tägliche Bewegen der Pferde im Sinne der Tierschutzgesetzgebung ist sicherzustellen (Training, Ausritt, Auslauf auf Paddock oder Weide).
Gesunde Pferdebesitzer dürfen zu ihrem Pferd, sollten aber dafür sorgen, dass Hygiene- und Distanzregeln jederzeit eingehalten werden. Kranke Personen dürfen nicht in den Stall gehen.
Grösseren Ställen empfehlen wir, den Zugang von Pferdebesitzern/Reitern zu den Pferden oder das Reiten/Fahren auf den Anlagen mittels Terminplanung zu steuern, um den gleichzeitigen Aufenthalt von zu vielen Personen zu vermeiden.
Reiterstübchen auf Betrieben sind zu schliessen, Menschenansammlungen zu unterbinden!
Der Pferdesport ist eine Risikosportart. Es ist an uns allen, Massnahmen zu treffen, um die Unfallgefahr beim Reiten und Versorgen so auf ein Minimum zu reduzieren, um Ärzte und Spitäler nicht zu zusätzlich zu belasten.
Bitte überlegen Sie sich, welche Tätigkeit rund um das Pferd Sie in der aktuellen Lage aussetzen können!
Transporte von Pferden
Transporte von Pferden sind erlaubt. Auch hier gilt: Beschränken Sie solche Fahrten auf ein notwendiges Minimum und erkundigen Sie sich über allfällige Beschränkungen am Zielort.
Reitschulbetriebe
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, müssen Freizeitbetriebe geschlossen werden.
UPDATE vom 19.03.2020
Reitschulen fallen unter die öffentlichen Einrichtungen, welche für das Publikum zu schliessen sind (Freizeitbetriebe), bzw. unter die verbotenen Veranstaltungen nach Art. 6 Abs. 1 und 2 COVID-19-Verordnung 2). Folglich ist auch der Einzelunterricht untersagt.
Rechte des Stallbetreibers
Pensionsstallbetreiber haben das Recht, ein Betretungsverbot für ihren Pensionsstall auszusprechen, wenn er aus persönlichen Gründen (beispielsweise zur Wahrung seiner Gesundheit) nicht möchte, dass gewisse Personen auf seinen Betrieb kommen. Selbstverständlich steht es dem betroffenen Pensionär in einem solchen Fall frei, sein Pferd umgehend in einen anderen Stall zu bringen.
Um solche Situationen zu vermeiden, appellieren wir an die Eigenverantwortung aller Pferdebesitzer, die Stallbetreiber keinem unnötigen Risiko auszusetzen. Werden sie krank, steht der Betrieb vor einer noch grösseren Herausforderung, um das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Pferde sicherzustellen.
Für Fragen: info@fnch.ch