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Präzedenzfall: Ein Nichtbeachten wird richtig teuer

10 September 2018 08:00

Wer an Turnieren, die unter den Reglementen des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport laufen, starten will, muss seit dem 1. Januar 2017 Mitglied eines Vereins sein. Wer diese Regel missachtet und auch nach mehrmaliger Aufforderung allfällige Mitgliederbeiträge nicht bezahlt, für den kann dies kostspielige Konsequenzen haben.

In vielen Vereinen wird Kameradschaft und Mithilfe, zum Beispiel am eigens ausgerichteten Concours, gross geschrieben. In vielen Vereinen wird Kameradschaft und Mithilfe, zum Beispiel am eigens ausgerichteten Concours, gross geschrieben.

Anhand eines ersten konkreten Falles hat die Sanktionskommission des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport ein Exempel statuiert - und die betroffene Person wird zur Strafe zur Kasse gebeten. Dies hätte sie sich sparen können, hätte sie den Jahresmitgliederbeitrag des von ihr angegebenen Vereins bezahlt.

Wunsch der Regionalverbände

Aber nun mal schön der Reihe nach: Mittels Schreiben vom 15. September 2015 stellt der Regionalverband Fédération Equestre Romande (FER) mit der Unterstützung des Verbands Ostschweizerischer Kavallerie- und Reitvereine (OKV) den Antrag zur Einführung einer obligatorischen Vereinspflicht. Die weiteren Regionalverbände sowie andere Mitglieder unterstützten dies, und anlässlich der Mitgliederversammlung vom 2. April 2016 haben die anwesenden Mitglieder die obligatorische Vereinspflicht für Pferdesportler, welche an offiziellen Veranstaltungen des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) starten, angenommen (siehe «Bulletin» 04/16). Seit dem 1. Januar 2017 ist diese Regelung nun in Kraft.

Das heisst, dass sich seit diesem Zeitpunkt nur noch für offizielle Prüfungen anmelden kann, wer direkt einem Vollmitglied des SVPS angehört oder einem Verein, der einem solchen Vollmitglied angeschlossen ist. Die Mitgliedschaft eines Pferdesportlers bei einem Teilmitglied des SVPS reicht dafür nicht aus. Ganz konkret bedeutet dies, dass jeder Reiter und jeder Fahrer, der starten möchte, ab dem 1. Januar 2017 seinen Verein bei der Onlinenennung angeben muss. Hier wird ihm eine fixe Liste mit allen dem SVPS gemeldeten und anerkannten Vereinen zur Auswahl angezeigt. Die Liste wird vom SVPS regelmässig aufgrund der Meldungen der Regionalverbände bzw. der Vollmitglieder aktualisiert.

Kontrolle und weiteres Vorgehen

Die Mitgliederverbände erhalten pro Quartal einen sogenannten «SVPS-Quartalsreport der registrierten Vereinsmitglieder». Die Verbände/Vereine müssen die Namen der Mitglieder selbstständig kontrollieren. Wird der Geschäftsstelle des SVPS ein oder mehrere Nichtmitglieder gemeldet, wird folgendes Vorgehen empfohlen:

Als Erstes stellt der Verein dem Nichtmitglied eine Rechnung für den jährlichen Mitgliederbeitrag sowie ein Aufnahmeformular falls dieses aufgenommen werden soll. Falls die Person nicht aufgenommen werden soll, ist sie schriftlich zu mahnen, den Verein in der Plattform my.fnch.ch zu löschen.

Sollten der Mitgliederbeitrag und das Aufnahmeformular nicht innert Frist eintreffen, muss der Verein eine erste Mahnung schicken. Kommt die Person der Aufforderung, den Verein zu löschen, nicht nach, muss ebenfalls eine erste Mahnung verschickt werden. In der ersten Mahnung muss erwähnt bzw. gedroht werden, dass das angebliche Vereinsmitglied bei Nichtbefolgen der Anweisungen, bei der Sanktionskommission des SVPS angezeigt wird.

Reagiert das angebliche Vereinsmitglied nicht auf diese erste Mahnung, kann es bei der Geschäftsstelle gemeldet werden. Der SVPS schickt dem Nichtmitglied anschliessend ein Schreiben mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen mit erneuter Information, dass der Fall ansonsten von der Sanktionskommission allenfalls sanktioniert wird. Erfolgt innert Frist keine Zahlung, wird der Fall an die Sanktionskommission weitergeleitet, die allfällige Sanktionen gemäss Generalreglement prüft.

Individuelle Beurteilung

Die Sanktionskommission beurteilt jeden Fall individuell. Im vorliegenden Präzedenzfall ist die betroffene Person gesperrt, bis der Mitgliederbeitrag inkl. Bearbeitungskosten des von ihr angegebenen Vereins in der Höhe von CHF 300.00 bezahlt wurde. Auch wird der Fall im «Bulletin» unter Ordnungsmassnahmen publiziert. Weiter muss die in diesem Fall betroffene Person eine Busse in der Höhe des doppelten Mitgliederbeitrags inkl. Bearbeitungskosten, also CHF 600.00, sowie die Bearbeitungskosten der Sanktionskommission von CHF 200.00 entrichten. Dies macht nach Adam Riese CHF 1100.00.

«Was sind schon Mitgliederbeiträge eines Vereins pro Jahr von 100, 200 oder auch 300 Franken?», wird sich da der eine Leser oder die andere Leserin fragen, wenn man bedenkt, was allfällige Sanktionen und Bussen etc. kosten.

Nicole Basieux

Fotos: Katja Stuppia

Verein angeben auf my.fnch.ch

Seit dem 1. Januar 2017 muss jeder Pferdesportler, der an einer offiziellen SVPS-Veranstaltung starten will, einem entsprechend anerkannten Verein angehören. Wir haben dazu bereits eine detaillierte Information im «Bulletin» (Ausgabe Juni 2016) sowie auf unserer Website publiziert. Die Pferdesportler können den Verein, dem sie zugehörig sind, auf my.fnch.ch aufgrund einer hinterlegten Liste auswählen. Diese Auswahlmöglichkeit ist ab sofort auf my.fnch.ch > Meine Daten > Verein/Verband verfügbar.

Treue Vereinsmitglieder: Die fleissigen Helfer im Hintergrund - egal bei welchem Wetter. Treue Vereinsmitglieder: Die fleissigen Helfer im Hintergrund - egal bei welchem Wetter.

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