Wie jedes Jahr traf sich im August die Reglementskommission (REGLKO) des SVPS, um über die Anträge auf Reglementsänderungen, die von der Fachkommission «Reglemente» (FAKO) der einzelnen Disziplinen eingereicht wurden, zu befinden. Erstmals wurde dieser Prozess gemäss dem seit diesem Jahr geltenden neuen REGLKO-Reglement durchgeführt, d. h., die Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen FAKO nahmen ebenfalls an der REGLKO-Sitzung teil, sodass direkte Diskussionen geführt werden konnten, was von allen Seiten geschätzt wurde.
Ponysport-Springprüfungen dürfen ab 2022 auch nach Idealzeit durchgeführt werden. (Foto: Soraya Exquis Gloor)
Änderungen in den Disziplinenreglementen können von den Mitgliederverbänden, vom Vorstand, vom Leitungsteam der betreffenden Disziplin oder von der Reglementskommission angestossen werden. Die entsprechenden Anträge werden bei der zuständigen FAKO eingereicht, die sie berät und zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt. Sie werden in jedem Fall an die REGLKO des SVPS weitergeleitet.
Die REGLKO prüft ihrerseits, ob die Anträge gegenüber den Disziplinenreglementen und anderen geltenden Satzungen wie den SVPS-Statuten, dem SVPS-Leitbild oder der Tierschutzgesetzgebung stimmig sind. Sie kann Vertreterinnen und Vertreter der jeweils zuständigen FAKO zur REGLKO-Sitzung einladen, um Unklarheiten bei den Reglementsänderungsanträgen direkt zu besprechen. Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten nimmt die REGLKO Rücksprache mit dem Antragsteller und entscheidet über Annahme oder Ablehnung der Änderung, wobei ihr Entscheid einzig aufgrund der oben genannten Prüfpunkte gefällt wird und definitiv ist.
Änderungen Springen
Das Springreglement (SR) erfährt für 2022 keine grösseren Änderungen.
Im Reglement Schweizermeisterschaft Kategorie R wurde insbesondere im neuen Artikel 3.3 präzisiert, dass es sowohl in der 1. Wertungsprüfung als auch in der Finalprüfung keinen offenen oder überbauten Wassergraben geben darf.
Im Ponysportreglement wurde Artikel 1.8.1 dahingehend ergänzt, dass Ponysport-Springprüfungen auch nach Idealzeit durchgeführt werden dürfen.
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Änderungen Dressur
Eine wichtige Änderung betrifft den neuen Artikel 1.9.4 des Dressurreglements (DR) betreffend die Hilfengebung. Der Wortlaut dieses Artikels stand bisher in der Wegleitung für Dressurprüfungen und erhält nun mit der Integration in das Dressurreglement mehr Gewicht und ist für die Reiterinnen und Reiter leichter einsehbar. Er besagt, dass Stimmhilfen und Zungenschlag ausdrücklich verbotene Hilfen sind und als grobe Fehler in die Wertung einfliessen müssen.
Im Weiteren wird in Artikel 7.6 DR das Tragen eines Airbags neu erlaubt, sofern dieser in die Turnierjacke integriert ist.
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Änderungen Fahren
Die einzige grundlegende Änderung im Fahrreglement (FR) betrifft die zulässige Anzahl fallender Hindernisse im Marathon gemäss Artikel 7.9. Neu wird keine Maximalzahl mehr festgelegt.
Ausserdem werden die Aufgaben des Technischen Delegierten (Art. 13.2) neu nicht mehr im FR geregelt, sondern im Pflichtenheft für TD definiert.
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Im Concours Complet ist ab 2022 das Tragen einer Kopfnummer, die der Startliste entspricht, neu in allen Teilprüfungen und für sämtliche Pferde Pflicht. (Foto: Valeria Streun)
Änderungen Concours-Complet
Im Concours-Complet-Reglement (CCR) wurden insbesondere die Bestimmungen für die Kategorie «CCN Welcome» definiert.
Ausserdem wurde in Artikel 2.3 entsprechend den anderen Disziplinen ergänzt, dass in allen Kategorien und Disziplinen für den Abreitplatz zusätzlich ein Richter oder eine offizielle Aufsichtsperson Abreitplatz zuständig ist.
In den Artikeln 5.9.1 und 5.9.2 wird neu detailliert aufgelistet, wie die Klassierungen in kombinierten Prüfungen zustande kommen.
Gemäss Artikel 6.4 ist das Tragen einer Kopfnummer, die der Startliste entspricht, neu in allen Teilprüfungen und für sämtliche Pferde Pflicht. Die Kopfnummer ist von der Reiterin bzw. vom Reiter mitzubringen.
Was den Anzug der Reiterinnen und Reiter im Gelände angeht, ist in Artikel 7.3 neu geregelt, dass eine Airbag-Weste nur über einem Body Protector Level 3 getragen werden kann.
Im Weiteren werden spezielle Regelungen aus dem CCR und Präzisierungen der Ausrüstung im neu erstellten Stewarding-Handbuch CC definiert und abgebildet.
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Änderungen Endurance
In Artikel 8.1.3.4 des Endurance-Reglements (ER) ist neu geregelt, wie die Teilnehmer auf die Strecke geschickt werden. So ist bei EVG 4 nur noch ein Massenstart möglich, bei EVG 3 kleine Gruppen oder Massenstart, bei EVG 1 und 2 kleine Gruppen.
Weitere Anpassungen wurden zum Schutz der Pferde vorgenommen. So müssen Pferde für die Teilnahme an CEN1* nun mindestens 7 Jahre alt sein, für CEN3* mindestens 8 Jahre. Auch die zulässige Herzfrequenz der Pferde wurde für EVG heruntergesetzt und beträgt neu 60 bpm.
Die maximale Zeit für das Vet-in wurde auf 15 Minuten heruntergesetzt und damit an das FEI-Reglement angeglichen. Auch die Pausenzeiten im Vet-Gate wurden angepasst und betragen neu normalerweise mindestens 40 Minuten, bei einem Re-Check mindestens 50 Minuten.
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Im Voltige dürfen ab 2022 Nummern in den höchsten Leistungsklassen ST, SY und SJ nur noch am rechten Arm oder am rechten Bein getragen werden. (Foto: Esther Di Mari)
Änderungen Voltige
In Artikel 1.10 des Voltige-Reglements (VR) wurde ergänzt, wie die Klassierung bei Endnotengleichheit in Bewerben ohne Pflicht, jedoch mit einem oder mehreren Kürumgängen geregelt wird.
Neu legt der Artikel 4.4 die maximale Anzahl Ersatzpferde, die pro Gruppe, pro Einzelvoltigierer bzw. pro Pas-de-Deux genannt werden können, auf drei fest.
Die zulässige Ausrüstung (Art. 6.3) bleibt zwar unverändert, wurde in Anlehnung an die FEI aber genauer beschrieben.
Die Bestimmungen von Artikel 7.4 betreffend das Tragen der Nummern wurden für die höchsten Leistungsklassen ST, SY und SJ an die Vorgaben der FEI angepasst: Zulässig sind hier nur noch der rechte Arm und das rechte Bein.
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Cornelia Heimgartner