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Dossier: Tierschutz & Ethik

Reportage des deutschen TV-Senders RTL über «Barren»: Stellungnahme des SVPS

12 Januar 2022 13:45

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Der SVPS ist schockiert über die mutmasslichen von RTL Extra aufgedeckten Trainingsmethoden, die im Ausbildungszentrum des deutschen Reiters Ludger Beerbaum in Riesenbeck (GER) offenbar von ihm und seinen Angestellten angewandt wurden und nun Gegenstand von Untersuchungen durch die zuständigen Behörden sind.

Das «Barren» von Pferden ist nicht nur in Deutschland, sondern gemäss Artikel 21 Buchstabe g der Tierschutzverordnung auch in der Schweiz sowohl im Training wie auch auf dem Wettkampfplatz ausdrücklich verboten. Der SVPS verurteilt die Anwendung solcher Methoden, die einen schweren Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung darstellen, aufs Schärfste. Das «Barren» oder «Barrieren» von Pferden, egal in welcher Form, ist keine vertretbare Ausbildungsmethode. Dies ist auch in den Reglementen des SVPS entsprechend festgehalten.

 

Harte Sanktionen auch in der Schweiz

Alle Verstösse gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung sind Offizialdelikte, d.h. Straftaten, welche die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen verfolgen muss, wenn sie bei ihr zur Anzeige gebracht werden. Kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein ordentliches Gericht, hat dies unter Umständen auch Konsequenzen für die turniersportliche Ausübung des Pferdesports. Beim Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) ist hierfür die Sanktionskommission zuständig. Sie beurteilt die Fälle und kann Bussen verhängen oder Sperren von der Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen aussprechen. Diese Sperren nationaler Pferdesportverbände haben auch Sperrungen auf internationaler Ebene durch den Pferdesport-Dachverband (FEI) zur Folge. Umgekehrt werden Sperren, die von der FEI ausgesprochen werden, in der Schweiz auch auf nationaler Eben umgesetzt. Somit kann eine Athletin oder ein Athlet von der Teilnahme von nationalen und internationalen Wettkämpfen vollständig ausgeschlossen werden.

 

Was ist «Barren»?
Unter «Barren» oder «Barrieren» versteht man im Pferdesport jede Massnahme, die durch Zufügen von Schmerz und Furcht ein stärkeres Anheben der Beine hervorruft. Dabei gibt es verschiedenen Formen des Barrens: das aktive Barren, das passive Barren und das chemische Barren oder Blistern.
Anders als beispielsweise in Deutschland wird in der Schweiz nicht zwischen Barrieren und Touchieren unterschieden, bzw. wird mit Touchieren das Berühren der Beine oder der Kruppe der Pferde im Sinne der Dressurausbildung bezeichnet. Jedes Berühren des Pferdes von unten mit Stöcken oder ähnlichen Gegenständen am Hindernis während der Sprungphase gilt in der Schweiz als Barrieren und ist somit verboten.

Auszug aus dem Springreglement 2022

Art. 6.6 Barrieren
1 Das Barrieren von Pferden, gleichgültig in welcher Art und an welchem Ort, sei es auf dem Gelände der Veranstaltung, sei es, dass man zu diesem Zweck das Veranstaltungsgelände verlässt, ist generell verboten.
2 Als Barrieren im weitesten Sinne wird all das verstanden, was während des Trainings und der Vorbereitung eines Pferdes auf ein Turnier angewendet werden könnte, um beim Pferd durch Verursachen von Schmerz und/oder Furcht ein höheres Heben der Beine hervorzurufen.
3 Ein Reiter, der ein Pferd barriert oder barrieren lässt, wird mit dem barrierten Pferd von allen folgenden Prüfungen der gleichen Veranstaltung ausgeschlossen.

Kontakt für Rückfragen:

Damian Müller, Präsident SVPS
Tel.: +41 79 569 09 39, E-Mail: d.mueller@fnch.ch

Michel Sorg, Equipenchef Springen Elite
Tel.: +41 79 723 35 91, E-Mail: m.sorg@fnch.ch

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