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Revidiertes Veterinärreglement bringt wichtige Änderungen

08 März 2021 09:00

An der Vorstandssitzung vom 24. Februar 2021 wurde das revidierte Veterinärreglement des SVPS verabschiedet und sein Inkrafttreten per 1. März 2021 beschlossen. Im Rahmen der Überarbeitung wurden insbesondere gewisse Funktionsbezeichnungen und -beschreibungen an das neue Veterinärreglement der FEI angepasst, aber auch einige Punkte neu geregelt.

Die Vorschriften bezüglich der Grundimmunisierung von Sportpferden wurden im revidierten Veterinärreglement präzisiert. (Foto: SVPS-FSSE/Cornelia Heimgartner) Die Vorschriften bezüglich der Grundimmunisierung von Sportpferden wurden im revidierten Veterinärreglement präzisiert. (Foto: SVPS-FSSE/Cornelia Heimgartner)

Weitere wichtige Änderungen betreffen die Impfungen, die Ponymessungen und die Medikationserklärung. Es sei an dieser Stelle einmal mehr betont, dass die Athletinnen und Athleten dafür verantwortlich sind, dass sie ihre Pferde am Turnier innerhalb der Auflagen des Veterinärreglements des SVPS vorstellen und dieses einhalten. Im Fall von Regelwidrigkeiten haben sie allfällige Konsequenzen zu tragen.

Grundimmunisierung mit drei Impfungen

Bei den Impfvorschriften wird im revidierten Veterinärreglement präzisiert, dass für eine neue Grundimmunisierung - sei es wie bisher bei Pferden, die nach dem 1. Januar 2013 geboren sind, oder bei einer Wiederholung der Grundimmunisierung eines älteren Pferdes mit einer Impflücke - unabhängig vom Alter des Pferdes immer drei Impfungen nötig sind.

Bei der Grundimmunisierung muss die zweite Impfung mindestens 21 und höchstens 92 Tage nach der ersten Impfung erfolgen, die dritte Impfung spätestens 7 Monate nach der zweiten Impfung - wobei ein Abstand von 5 bis 7 Monaten zwischen der zweiten und der dritten Impfung empfohlen wird.

Das so grundimmunisierte Pferd benötigt für nationale Turniere nun nur noch einmal jährlich eine Auffrischungsimpfung, den sogenannten «Booster», wobei diese spätestens jedes Jahr am gleichen Datum (z. B. immer am 26. April jeden Jahres) durchgeführt werden muss.

Bei Pferden, die vor dem 1. Januar 2013 geboren sind und mit zwei Impfungen grundimmunisiert wurden (vor oder nach dem 1. Januar 2013), gilt die Impfvorschrift als erfüllt, sofern es keine Lücken beim jährlichen Booster gibt. Wurde jedoch eine Auffrischungsimpfung vergessen oder zu spät verabreicht, muss die erneute Grundimmunisierung über drei Impfungen wahrgenommen werden.

Alle Pferde, die bis jetzt reglementskonform geimpft wurden, brauchen keine neue Grundimmunisierung, sofern es keine Lücken beim jährlichen Booster gibt.

Vermehrte Routinekontrollen auf den Turnierplätzen

Die Aufgabe der Turniertierärztin bzw. des Turniertierarztes besteht darin, die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung bei den Pferden, die an offiziellen SVPS-Veranstaltungen teilnehmen, sicherzustellen. Er oder sie wird vom Veranstalter bestimmt und unterstützt auch den Jurypräsidenten bzw. die Technische Delegierte bei gewissen Aufgaben.

Neu kann die Veterinärkommission (VETKO) des SVPS dem Turniertierarzt zusätzliche Routinekontrollen der Identität und des Impfzustandes oder auch des allgemeinen Gesundheitszustands und des Wohlergehens der Pferde in Auftrag geben. Die Hauptaufgaben im Bereich des Notfalldienstes und der Ersten Hilfe gehen aber jederzeit vor und dürfen nicht eingeschränkt oder behindert werden.

Es ist also damit zu rechnen, dass ab sofort vermehrt Routinekontrollen durchgeführt werden und Pferde bei Mängeln von einzelnen Prüfungen oder vom Turnier ausgeschlossen werden. Prüfen Sie also frühzeitig den Pass Ihres Pferdes, um bei Saisonbeginn keine böse Überraschung zu erleben.

Die Clean-Sport-App der FEI gibt Auskunft über die Dopingrelevanz von Wirkstoffen. (Foto: iStockphoto/Clicknique) Die Clean-Sport-App der FEI gibt Auskunft über die Dopingrelevanz von Wirkstoffen. (Foto: iStockphoto/Clicknique)

Ponymessungen neu geregelt

Die Bestimmungen zur Ponymessung sind mit der Revision nun im Veterinärreglement festgehalten. Es wird insbesondere geregelt, dass nicht nur SVPS-Tierärzte, sondern im Rahmen einer FEI-Ponymessung auch FEI-Tierärzte eine offizielle, in der Schweiz anerkannte Ponymessung vornehmen und die entsprechende nationale Ponymessbescheinigung ausfüllen und unterschreiben können. Eine Vorlage für die Ponymessbescheinigung ist im Anhang des SVPS-Veterinärreglements enthalten.

Diese Präzisierung ist insbesondere deshalb nötig, weil gemäss FEI-Vorschriften kein Stockmass im Equidenpass des Ponys festgehalten wird, sondern einzig ein Sticker im Pass bestätigt, dass die Messung ergeben hat, dass es sich um ein Pony handelt. In der Schweiz ist es jedoch zwingend erforderlich, dass im Sportpferderegister des SVPS hinterlegt ist, welcher der vier Grössenkategorien von A bis D das Pony zugeordnet wird, da dies Einfluss auf die Startberechtigung an einzelnen Prüfungen haben kann.

Weitere Änderungen

Obwohl der SVPS grundsätzlich die Medikations- bzw. Dopinglisten der FEI übernimmt, behält er sich das Recht vor, punktuell abweichende Regelungen zu erlassen, wenn dies im Sinne des Tierwohls ist. Vor diesem Hintergrund enthält das Veterinärreglement neu eine Ausnahmeregelung für den Wirkstoff Pergolid (Handelsname Prascend®), der zur Behandlung des Equinen Cushing-Syndroms eingesetzt wird. Die VETKO kam zum Schluss, dass dieses Medikament keine dopingrelevanten Eigenschaften aufweist und als Dauermedikation zum Schutz der betroffenen Pferde nicht kurzfristig abgesetzt werden sollte. Bisher musste Pergolid, das bei der FEI als «Controlled Medication» geführt wird, vor dem Turnier abgesetzt werden. Neu kann die Behandlung auch bei sportaktiven Pferden ununterbrochen fortgesetzt, sofern am Turnier vor Prüfungsbeginn eine entsprechende Medikationserklärung abgegeben wird.

Ebenfalls neu geregelt sind die Rechte und Pflichten im Falle eines plötzlichen Todesfalls oder einer Euthanasie eines Pferdes infolge schwerer Verletzung an einem offiziellen Turnier. Das Veterinärreglement sieht nun vor, dass der Turniertierarzt in einem solchen Fall noch am gleichen Tag den Präsidenten der VETKO telefonisch informieren muss. Ausserdem kann die VETKO bei einem solchen Todesfall eine Autopsie veranlassen, deren Kosten vom SVPS getragen werden.

Kurse für Turniertierärzte

Mit den Anpassungen des Veterinärreglements bestärkt der SVPS sein Engagement zugunsten des ethischen Umgangs und des Wohlergehens der Pferde. Bei der Umsetzung und Kontrolle dieser Bestimmungen spielen die SVPS-Turniertierärzte eine zentrale Rolle. Deshalb organisiert die Veterinärkommission am 25. März 2021 wieder einen Kurs für Tierärzte mit eidgenössischem Diplom und Masterstudierende der Veterinärmedizin, dessen Besuch sowie mindestens 1 Jahr Praxiserfahrung in der Pferdemedizin dazu berechtigt, an offiziellen SVPS-Veranstaltungen als Turniertierarzt zu amten. Wenn auch Sie Interesse an diesem Kurs haben, kontaktieren Sie die Geschäftsstelle des SVPS für weitere Informationen.

Cornelia Heimgartner

 

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