Die Eingabefrist vom 15. August 2020 für die Einreichung von Anträgen bleibt bestehen. Allfällige Beilagen können aber bis am 22. August 2020 nachgereicht werden. Dies ist im Antrag vom Antragsteller so zu vermerken.
04 August 2020 15:45
Die Eingabefrist vom 15. August 2020 für die Einreichung von Anträgen bleibt bestehen. Allfällige Beilagen können aber bis am 22. August 2020 nachgereicht werden. Dies ist im Antrag vom Antragsteller so zu vermerken.