Im Fall Paul Estermann hat der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) die Rückweisung an die Vorinstanz des Bundesgerichts aus formaljuristischen Gründen zur Kenntnis genommen. Die Beschwerde von Paul Estermann wird teilweise gutgeheissen, das Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 7. Januar 2021 aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
Somit liegt nach wie vor keine rechtskräftige Verurteilung vor und für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Der SVPS wird daher die Angelegenheit weiterverfolgen sowie gegebenenfalls notwendige Massnahmen treffen. Dies, gestützt auf die Reglemente des SVPS, aber erst nach einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung, da der zur Last gelegte Sachverhalt nicht an einer dem SVPS unterstellten Veranstaltung stattgefunden hat.