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Dossier: Veterinärmedizin

Tierschutzgesetz und Reglemente: Wie weit reicht der «Arm» des SVPS in tierschutzrelevanten Fragen?

14 Dezember 2015 08:20

Der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS setzt sich für einen sauberen und fairen Pferdesport ein. Doch wie weit seine Gebote und Regeln reichen, bzw. wo genau und bis wann er zuständig ist, ist oft weniger klar.

In der Schweiz herrscht eine klare Gesetzgebung, was den Tierschutz betrifft. Diese besteht aus dem Tierschutzgesetz und der Tierschutzverordnung. Seit 2014 steht in dieser Verordnung explizit, dass Barren und Rollkur verboten sind. Und ab dem 1. Januar 2016 werden nun die Schlaufzügel von den Turnierplätzen SVPS komplett verbannt. So steht es im angepassten Springreglement des SVPS: Die Reglementskommission hat einem Antrag der Disziplin Springen Folge geleistet. Nachdem dieser Entscheid kommuniziert worden war, gab es unzählige Reaktionen, sicher einige kritische und negative, aber insbesondere in den sozialen Medien eine grosse Menge von positiven Reaktionen.

Einige Fragen kamen vermehrt vor: Warum werden Schlaufzügel nur auf Turnieren und nicht gleich überall verboten? Und wieso betrifft das nur gewisse Disziplinen? Warum greift der SVPS nicht auch weitere Themen auf, die als tierschutzrelevant gelten oder von einem breiten Publikum als solche eingeschätzt werden?

Zuständig für neun Disziplinen
Der SVPS ist zuständig für die Organisation des Sports und der Reglemente der acht FEI-Disziplinen Dressur, Springen, Concours Complet, Fahren, Endurance, Voltige, Reining und Para-Equestrian sowie für den Vierkampf. Bei diesen Disziplinen schreibt der SVPS unter anderem tierschutzrelevante Massnahmen vor, kontrolliert die offiziellen Veranstaltungen und ergreift bei Verstössen die entsprechenden Sanktionen gemäss seinen Reglementen. Auch bildet er für diese Disziplinen die zuständigen Offiziellen laufend aus und sensibilisiert diese dafür, auch Grenzfälle zu erkennen und richtig zu handeln.

Zusätzlich sieht das Generalreglement vor, dass alle den Reglementen des SVPS unterstellten Offiziellen und im Auftrag des SVPS handelnden Personen sowie Athleten verpflichtet sind, bei tierschutzrelevanten Verstössen, die sie an einer pferdesportlichen SVPS-Veranstaltung (Turnier, Training etc.) beobachten, unverzüglich der Jury zu melden und, wenn sie als Offizielle amtieren, die Verursacher anzusprechen.

Aber alle anderen Disziplinen – und davon gibt es unzählige, die sportliche Wettbewerbe und eigene Championate durchführen – haben zu einem grossen Teil ihre eigenen Reglemente. Diese werden in den meisten Fällen von den zuständigen Fachverbänden erlassen und nur in wenigen Fällen hat der SVPS direkten Einfluss auf diese Regelwerke oder ist nur teilweise zuständig. 

Als Dachverband verfügt der SVPS aber trotzdem über eine gewisse Interventionsmöglichkeit auf seine ihm angeschlossenen Mitgliederverbände: Die Statuten sehen vor, dass die Mitglieder und somit deren Einzelmitglieder im Bereich des Tierschutzes die Zuständigkeit der Organe der Verbandsgerichtsbarkeit ausdrücklich anerkennen, insofern sie über keine eigene Verbandsgerichtsbarkeit verfügen.

Nicht für alles zuständig
Auch wenn er in seinen Statuten als «Dachorganisation aller Verbände und Vereine, die sich im weitesten Sinne mit dem Pferd und dem Pferdesport in der Schweiz befassen» bezeichnet wird, hat der SVPS bei ihm (noch) nicht angeschlossenen Verbänden nur eine sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeit. Diese begrenzt sich, wenn überhaupt, auf eine Information und eine Sensibilisierung. Das heisst, der SVPS ist in keinster Weise «zuständig» oder «verantwortlich» für solche Verbände, deren Regelwerke und die Ausbildung ihrer Offiziellen.

Ebenfalls hat der SVPS ausserhalb von offiziellen Veranstaltungen, welche ihm unterstellt sind, keine Möglichkeit, Verbote oder Reglementierungen zu erlassen sowie ihre Umsetzung zu kontrollieren. Er kann hier lediglich offensiv für einen ethischen und fairen Pferdesport bei allen Beteiligten weibeln. Was alle Verbände oder Personen allerdings unbedingt müssen, ist, der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung Rechnung zu tragen. 

Ausbildung vor Bestrafung
Das Wohl des Pferdes sowie ein fairer und sauberer Pferdesport stehen weit oben auf der Traktandenliste des SVPS, sei es im Wettkampf jeder Disziplin oder in der Freizeitreiterei. Der SVPS, seine angeschlossenen Verbände und Vereine sowie alle zuständigen Personen sind aufgefordert, alle Leute, die sich mit Pferden beschäftigen, sei es als Reiter, als Betreuer oder als Trainer, auf diesen wichtigsten Aspekt zu sensibilisieren und auszubilden. Wir werden für den Sport auch in Zukunft weitere notwendige Massnahmen diskutieren und durchsetzen, uns aber insbesondere auch für eine gute Ausbildung der Pferdesportlerinnen und Pferdesportler  – die Grundlage jeglichen korrekten Handels gegenüber dem Pferd – engagieren. 

Nadine Niklaus

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