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Vereinspflicht für startende Reiter und Fahrer: Kein Start an Wettkämpfen ohne ­Vereins­zugehörigkeit

21 Juni 2016 08:23

Wer an Turnieren, die unter den Reglementen des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport laufen, starten will, muss ab dem 1. Januar 2017 Mitglied eines Vereins sein. Dies darf aber nicht irgendein Verein sein, sondern er muss einem Vollmitglied des SVPS angehören. Doch warum braucht es diese obligatorische Vereinszugehörigkeit überhaupt?

Helfer für Pferdesportveranstaltungen zu finden, wird immer schwieriger. Helfer für Pferdesportveranstaltungen zu finden, wird immer schwieriger.

Anlässlich der Mitgliederversammlung vom 2. April 2016 haben die anwesenden Mitglieder die obligatorische Vereinspflicht für Pferdesportler, welche an offiziellen Veranstaltungen des Schweizerischen Verbands für Pferdesport SVPS starten, angenommen (siehe «Bulletin» 04/16 vom 18. April 2016: «Mitgliederversammlung des SVPS schickt die Gebührenordnung 2017 zurück an den Vorstand»). Ab dem 
1. Januar 2017 tritt diese neue Regelung in Kraft.

Das heisst, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch für offizielle Prüfungen melden kann, wer direkt einem Vollmitglied des SVPS angehört oder einem Verein, der einem solchen Vollmitglied angeschlossen ist. Die Mitgliedschaft eines Pferdesportlers bei einem Teilmitglied des SVPS reicht dafür nicht aus. Ganz konkret bedeutet dies, dass jeder Reiter und Fahrer, der starten möchte, ab dem 1. Januar 2017 seinen Verein bei der Online-Nennung angeben muss. Hier wird ihm eine fixe Auswahlliste mit allen dem SVPS gemeldeten und anerkannten Vereinen zur Auswahl angezeigt. Die Liste der gemeldeten Vereine wird vom SVPS regelmässig auf Grund der Meldungen der Regionalverbände bzw. der Vollmitglieder aktualisiert.

Mitgliedschaft wird durch die Vereine 
kontrolliert

Wie im Vorfeld der Abstimmung mit den Antragstellern diskutiert, wird es Sache der Vereine sein, die gemeldeten Mitgliedschaften von Pferdesportlern zu kontrollieren und gegebenenfalls diese Leute direkt zu ermahnen, ihre Mitgliedschaft zu bezahlen. Der SVPS wird hierzu einen technischen Zugang schaffen, damit die Listen der jeweiligen Mitgliederverbände angezeigt werden können. Sollte jemand trotz mehrmaliger Aufforderung diese Bedingung nicht erfüllen, kann der Fall an die Sanktionskommission des SVPS weitergeleitet werden und unter Umständen Sanktionen gemäss Generalreglement erfolgen. Sobald hier konkretere Informationen vorliegen, werden diese per «Bulletin», Newsletter und Website fnch.ch kommuniziert.

Hintergrund der Vereinspflicht

Initiiert wurde die Vereinspflicht vom Regionalverband Fédération Equestre Romande FER mit der Unterstützung des Verbands Ostschweizer Kavallerie- und Reitvereine OKV. Über den von der FER eingereichten Antrag wurde anlässlich der Mitgliederversammlung vom April 2016 abgestimmt und der Antrag wurde angenommen.

Aber warum ist aus den Augen der Initianten diese Vereinspflicht im Schweizerischen Pferdesport überhaupt notwendig? Die Präsidentin der FER, Manuela de Kalbermatten, erklärt: «Diese verbindliche, aber dennoch gerechte Auflage wird es den verschiedenen Verbänden ermöglichen, ihre Mitgliederzahlen zu erhöhen sowie ihre Strukturen und Vorstände zu neuem Leben zu erwecken.» Und Michael Hässig, OKV-Präsident, ergänzt: «Diese obligatorische Vereinsmitgliedschaft für Teilnehmer an Wettkämpfen des SVPS wird auch eine wichtige Rolle in der Organisation von Wettkämpfen spielen.»

Vereine vor dem Aussterben retten

Ob dem Problem des Vereinssterbens mit einer solchen Massnahme signifikant entgegengewirkt werden kann, bleibt offen. Auch SVPS-Präsident Charles Trolliet fragt sich, ob diese Auflage auch wirklich die gewünschte Wirkung haben wird: «Einige Vereine werden davon profitieren und wieder mehr Mitglieder haben, aber deswegen werden Letztere nicht unbedingt mehr am Vereinsleben teilhaben und mitwirken. Die Vereine und Verbände müssen gleichzeitig andere Massnahmen, um die Attraktivität einer Mitgliedschaft zu erhöhen, prüfen. Man soll innovativ sein und auch an die nicht wettkampforientierten Reiter und Fahrer denken. Sie bilden die grosse Mehrheit der Pferdesportlerinnen und Pferdesportler.»

Nicole Basieux

Foto: katiastuppia.ch/csio.ch

Drei Beispiele zur Veranschaulichung

1. Frau Muster ist Mitglied vom Verein Distanzreiter Bern-West. Dieser Verein ist dem ZKV angegliedert und der wiederum ist Vollmitglied des SVPS. Die Vereinspflicht ist in diesem Fall erfüllt.

2. Herr Meier ist Mitglied des A.E.C.E. Dieser Verband ist dem VSP angegliedert, der zurzeit Teilmitglied des SVPS ist. Die Vereinspflicht ist in diesem Fall NICHT erfüllt.

3. Frau Weber ist Mitglied beim Verein TRARA *, der weder einem Voll- noch einem Teilmitglied des SVPS angegliedert ist. Die Vereinspflicht ist in diesem Fall NICHT erfüllt.

* Name erfunden

Mitglieder von austragenden Vereinen sind immer willkommene und vor allem unabdingbare Helfer für eine Pferdesportveranstaltung – nicht nur an grossen Turnieren wie hier am CSIO St. Gallen. Mitglieder von austragenden Vereinen sind immer willkommene und vor allem unabdingbare Helfer für eine Pferdesportveranstaltung – nicht nur an grossen Turnieren wie hier am CSIO St. Gallen.

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