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Vereinspflicht und E-Mail-Reports der registrierten Personen

14 November 2016 09:32

Ab dem 1. 1. 2017 tritt die Vereinspflicht für an offiziellen Prüfungen startende Pferdesportler in Kraft. Die Vereinszugehörigkeit wird von den Pferdesportlern in ihren Personendaten auf my.fnch.ch angegeben. Die Angaben zur Vereinszugehörigkeit können von den Organisatoren auf den Startlisten ihrer Veranstaltungen angezeigt werden.

Gleichzeitig haben Vereine und Verbände die Möglichkeit, pro Quartal Auszug aller auf ihren Verein registrierten Personen per E-Mail zu erhalten. Dieser Report wird von uns automatisch versendet, sofern wir über die Kontakt-E-Mail des Verbandes/Vereins verfügen. Bitte melden Sie sich daher als Vereinsverantwortliche/r bei uns per E-Mail auf ver@fnch.ch, falls Sie einen solchen Quartalsreport wünschen.

Nadine Niklaus, Verantwortliche Kommunikation & Marketing

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