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Wahlen der Sanktionskommission und des Verbandsgerichts stehen an

16 Februar 2015 08:01

2015 ist Wahljahr. Nicht nur die Schweizer National- und Ständeräte werden gewählt, sondern auch die Kommissionen und Leitungsteams der Disziplinen des Schweizerischen Verbands für Pferdesport SVPS. Bereits im Frühjahr werden die Sanktionskommission sowie das Verbandsgericht erkoren. Warum braucht es diese Organe im SVPS?

Wer an Turnieren startet, der muss die entsprechenden Reglemente befolgen. Wer dies nicht tut, kriegt es früher oder später mit der Verbandsgerichtsbarkeit des SVPS zu tun. Sei es zum Beispiel, weil ein positiver Dopingbefund vorliegt, wegen Pferdemisshandlung, weil die Gebühren oder das Nenngeld trotz Mahnung nicht bezahlt worden sind oder weil die Anzahl maximaler Gewinnpunkte bei der Nennung einer bestimmten Prüfung bereits überschritten waren.

Die Rechtspflege des SVPS dient der Durchsetzung des Verbandsrechts im Interesse eines geordneten und fairen Sportbetriebes und zum Schutze des Pferdes. Die beiden Organe der Verbandsgerichtsbarkeit, die Sanktionskommission SAKO sowie das Verbandsgericht, treffen ihre Entscheide unter Berücksichtigung der anerkannten Grundsätze eines fairen Verfahrens und insbesondere unter der Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prinzips der Verhältnismässigkeit. Sie prüfen von sich aus, ob die Voraussetzungen für eine Sanktion erfüllt sind. Grundlage für die Entscheide sind dabei die Statuten und Reglemente sowie weitere verbindliche Vorschriften des SVPS.

Wer ist zuständig?
Die Sanktionskommission entscheidet als Rekursinstanz über Protestentscheide der Jury eines Turniers und verhängt bei Verstössen gegen das Generalreglement die entsprechenden Sanktionen. Die SAKO kann Bussen sowie administrative Massnahmen wie Sperren oder Lizenzentzug verhängen (Generalreglement SVPS Anhang I). Als zweite Instanz zur Überprüfung des ersten Entscheids der SAKO gibt es das Verbandsgericht, das mittels Beschwerde angerufen werden kann.

Das Verbandsgericht entscheidet bei Streitigkeiten über die Anwendung der Rechtssätze des SVPS zwischen Parteien, die der Verbandsgerichtsbarkeit unterstehen und als Beschwerdeinstanz über erstinstanzliche Entscheide der SAKO sowie über die Absetzung von Offiziellen. Der Verbandsgerichtsbarkeit unterstehen alle Personen, die an einem Anlass den SVPS-Reglementen unterstellt sind, wie zum Beispiel Reiter und Pferdebesitzer.

Verstösse gegen Reglemente wie z.B. Gewinnpunktverstösse werden von der SAKO als erstinstanzliche Kommission geahndet. Die Mitglieder des Verbandsgerichts (ein Präsident, vier Mitglieder) sowie der Sanktionskommission (ein Präsident, vier Mitglieder) werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren mit Möglichkeit zur Wiederwahl gewählt. Dabei sind Mitglieder des Vorstands, der Leitungsteams der Disziplinen und Kommissionen, sowie Mitglieder von ständigen Arbeitsgruppen oder Mitarbeitende der Geschäftsstelle nicht wählbar.

Nicole Basieux

Frage an Thomas Räber, SAKO-Präsident:

Was empfehlen Sie allen Reiterinnen und Reitern, um nicht als Akte auf dem Schreibtisch der SAKO zu landen?

Reglementskonformes Verhalten auf den Turnierplätzen, Sorgfalt bei der Verabreichung von Medikamenten an die Turnierpferde, aufmerksames Lesen der Bedingungen für die Anmeldung bei Turnieren.

Wahlen der Kommissionen und Leitungsteams

Dieses Jahr stehen die Wahlen der Leitungsteams der Disziplinen sowie der Kommissionen durch den Vorstand an. Der Vorstand ist bereits im Herbst 2014 von der Mitgliederversammlung gewählt worden, damit neue Mitglieder genügend Zeit haben sich einzuarbeiten.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus: Charles Trolliet (Präsident), Werner Rütimann, Peter Christen, Gisela Marty (NEU), Martin Habegger und Claude Nordmann. Die vierjährige Amtszeit beginnt nach der Mitgliederversammlung im März 2015.

Die Wahlen der Kommissions- und Leitungsteammitglieder durch den Vorstand werden im Herbst 2015 durchgeführt. Die Kommissionen und Leitungsteams werden über den Sommer die Kandidaturen bekannt gegeben und Ende August finden die Wahlen statt. Die neuen Mitglieder treten ihr Amt anschliessend am 1. Oktober an und können so direkt die neue Saison planen.

Mitglieder der Sanktionskommission:
- Thomas Räber (Präsident)
- Luisa Biaggini (Mitglied)
- Monika Elmer (Mitglied)
- Véronique Fontana (Mitglied)
- Anna Müller (Mitglied)

Mitglieder des Verbandsgerichts: 
- Dr. Carl-Gustav Mez (Präsident)
- Delphine Maradan (Mitglied)
- Regula Masanti (Mitglied)
- Stephan Neidhardt (Mitglied)
- Andrea Ronchetti (Mitglied)

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