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Saison 2021: Was es für Pferdesportler*innen zu beachten gilt

09 April 2021 14:00

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Nachfolgend haben wir einige wichtige Punkte zum Start der Turniersaison für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie auch weiterhin das Generalreglement und die Disziplinenreglemente. Die neuen Rahmenbedingungen für nationale Turniere haben zum Ziel, allen Pferdesportler*innen faire Teilnahmebedingungen - und den Veranstaltern ausreichend Planungssicherheit - in der aktuellen COVID-19-Situation zu bieten.

Der SVPS wünscht eine erfolgreiche Saison!

 

Nennschluss

Es gilt für alle Disziplinen das Nennsystem mit Nennschluss. Dies bedeutet, dass für Gewinnpunktebeschränkungen der Tag des Nennschlusses massgebend ist.

 

Beschränkungen der Prüfungen

Um in dieser unsicheren Lage Turniere organisieren zu können, haben die Veranstalter die Möglichkeit, die Teilnahme an ihren Turnieren mit den bisherigen Möglichkeiten wie Kilometerbeschränkungen, Gewinnpunktebeschränkungen, Vereinszugehörigkeit usw. zu beschränken.

 

Kilometerbeschränkungen

Seit dem 1.1.2021 gilt neu wieder Luftlinie anstelle Strassenkilometer, wobei die Kantone GR, VS und TI grundsätzlich von den Kilometerbeschränkungen ausgenommen sind. Luftlinien können zum Beispiel mit folgendem Link berechnet werden: www.luftlinie.org

 

Beschränkungen müssen vom Veranstalter umgesetzt werden

Nennungen, die ungültig sind (Beschränkungen, Gewinnpunkte, Distanz usw.), verfallen zugunsten des Veranstalters und müssen nicht zurückbezahlt werden. Es muss somit in der Nachnennphase erneut genannt und bezahlt werden. Falschnennungen lohnen sich also nicht!

 

Festgelegte Nachnennphase um 21 Uhr in den Disziplinen Springen und Concours Complet

Damit alle Pferdesportler*innen die gleichen Chancen auf die verbleibenden Startplätze haben, muss in den Disziplinen Springen und Concours Complet neu das Datum der Eröffnung der Nachnennphase in der Ausschreibung publiziert werden. Die Nachnennphase der Disziplinen Springen und Concours Complet beginnt am vom Veranstalter festgelegten Tag um 21 Uhr. Nach Nennschluss kann der Veranstalter wie bis anhin für jede Prüfung separat entscheiden, für wie viele Plätze er die Nachnennphase öffnet oder ob er allenfalls einige Prüfungen geschlossen lässt.

 

Möglicher Ansturm bei Eröffnung der festgelegten Nachnennphasen

Da es aufgrund der vielen Turnierabsagen einen möglichen Mangel an Startplätzen geben wird, ist bei gewissen Prüfungen mit einem grossen Ansturm um 21 Uhr zu rechnen. Die Serverkapazität des Nennsystems des SVPS wurde angepasst und kann mit einer grossen Nachfrage umgehen. Bei einer begrenzten Anzahl Startplätzen ist es dennoch möglich, in einer Warteschlaufe zu landen und dass die verfügbaren Plätze in einigen wenigen Minuten vergeben sind.

Um schneller nennen zu können, achten Sie darauf, dass Ihre Lizenz- und die Bestätigungsgebühr für die Eintragung ins Sportpferderegister vorgängig einbezahlt worden sind und stellen Sie sicher, dass genügend Geld auf dem Konto des Nennsystems vorhanden ist.

Ist die Nachfrage an Startplätzen grösser als das Angebot, wird es vorkommen, dass einige Nennende den gewünschten Startplatz nicht erhalten werden.

 

Nachnennphase generell

Bei Eröffnung einer Nachnennphase entfallen alle Beschränkungen, mit Ausnahme jener der Gewinnpunkte. Alle anderen Disziplinen (ausser Springen und Concours Complet) nützen die Nachnennphase wie bisher ohne festgelegten Termin.

 

Erhöhung des Nenngeldes in der Nachnennphase

Gemäss Generalreglement SVPS gilt, dass der Zuschlag für Nachnennungen mindestens 5 Franken pro Nennung beträgt. In der Ausschreibung kann der Veranstalter aber eine höhere Gebühr festlegen.

 

Auszahlung des einfachen Nenngeldes in der Disziplin Springen weiterhin möglich

Im Springen steht es den Veranstaltern offen, das einfache Nenngeld anstelle des doppelten Nenngeldes bis zum Letztklassierten auszuzahlen. Entscheidet sich der Veranstalter für diese Variante, ist dies in der Ausschreibung zu vermerken. Dies muss dann für alle Prüfungen der Veranstaltung angewandt werden.

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