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Nennungen von internationalen Starts

Internationale Nennungen sind über das my.swiss-equestrian.ch-Konto zu tätigen.

Es wird unterschieden zwischen nationalen Auslandstarts und internationalen Starts. Der Ablauf für die Nennung ist unterschiedlich. Mehr dazu finden Sie in den allgemeinen Informationen.

Internationale Nennungen müssen Sie in Ihrem my.swiss-equestrian.ch-Konto in der Rubrik International Nennen vornehmen. Dies gilt nicht für die Disziplinen Para Equestrian Dressage und Voltige. Für diese Disziplinen bleibt das Nennprozedere wie gehabt.

  • Alle internationalen Nennungen sind zwingend 4 Arbeitstage vor dem definitiven Nennschluss vorzunehmen.

Grundsätzlich gilt:

  1. Der Veranstalter hat das Recht korrekt gemeldete Reiter abzulehnen oder auf die Warteliste zu setzen. In solchen Fällen hat der Verband kein Mitspracherecht.
  2. Abmeldungen nach dem definitiven Nennschluss können vom Veranstalter verrechnet werden

Änderungen und Abmeldungen

Sämtliche Änderungen oder Abmeldungen müssen durch den/die Reiter:in über das my.swiss-equestrian.ch-Konto, via NF SUI, gemacht werden. Sie dürfen nicht zwischen Reiter:in und Veranstalter direkt abgesprochen werden, ohne die NF SUI darüber in Kenntnis gesetzt zu haben. Bei kurzfristigen Wechseln kann es von Seiten Veranstalter zu Bussen und/oder Startverweigerungen kommen. Auch sind Disqualifikationen seitens der FEI möglich.

Hinweis für Nennungen der Disziplin Springen - FEI Invitation System Jumping

Alle internationalen Springturniere  CSI2* bis CSI5* (ohne CSI-W, CSIO und ohne Championate) müssen über das Invitation System ausgewählt werden: https://invitation.fei.org/user/show/search.
Alle übrigen Kategorien sind mittels my.swiss-equestrian.ch-Konto zu nennen.

Wishlists – FEI Invitation System:
Die Kalenderwochen werden jeweils am Montag 8 Wochen vor dem Turnier eröffnet und stehen den Athlet:innen danach für 4 Wochen für Einträge offen. Sobald die «Invitations» offen sind, werden Reminder der FEI per E-Mail oder per Mobile (siehe auch FEI Sport Manager App) verschickt

Wichtig, bitte immer zuerst über die Wishlist und nicht über das my.swiss-equestrian.ch-Konto nennen. Die Nennungen werden anschliessend auf das my.swiss-equestrian.ch-Konto übertragen. Dort können anschliessend weitere Starts (z.B. in anderen Kategorien) nachgemeldet werden.

Ist des Reiters Ranking zu tief und kann das gewünschte Turnier daher nicht auf die Wishlist gesetzt werden, muss die Nennung über das my.fnch.ch-Konto erfasst werden. Es dürfen jedoch keine Doppelnennungen (Wishlist + my) erfolgen.

>>> Wichtig, Sie müssen wöchentlich im Invitation System ihre Events und Wunschlisten zusammenstellen!

Weitere Informationen und eine Anleitung finden Sie bei der FEI unter FEI How Tohttps://howto.fei.org/category/25/jumping-invitations.html

Videoanleitung:  https://www.youtube.com/watch?time_continue=5&v=8-FG2KIgRxY&feature=emb_title

Equines Herpesvirus (EHV-1)

Seit dem 1. Oktober 2021 müssen in der FEI-Applikation (FEI HorseApp) für jedes Pferd, das an einer FEI-Veranstaltung teilnimmt (auch Reservepferde), folgende Formulare ausgefüllt werden: das «Papier»-Formular wird nicht mehr akzeptiert!

  • Temperatur (3 volle Tage vor dem Ankunftstag und während des Wettkampfs)
  • Self-Certification Form

Die FEI hält sich bei der Verhängung der Sanktionen strikt an ihre Vorgaben. Bei mehrmaligen Verstössen wird das Pferd während bis zu einem Monat gesperrt. Zuwiderhandlungen ziehen ebenfalls Bussen nach sich.

Sanktionen pro Pferd bei Nichtvorlage der Temperaturmessung und/oder des Formulars «Equine Health Self-Certification Form» in der FEI HorseApp:

  • 1. Verstoss pro Pferd: Keine Kostenfolgen
  • 2. Verstoss pro Pferd: Keine Kostenfolgen
  • 3. Verstoss pro Pferd: Busse von CHF 200.00
  • 4. Verstoss pro Pferd: Busse von CHF 200.00
  • 5. Verstoss pro Pferd: Busse von CHF 300.00 plus Sperrung des Pferdes während 10 Tagen nach dem Event, für den die Sanktion ausgesprochen wurde. Das Pferd wird am Ende dieser Veranstaltung in der FEI-Datenbank gesperrt. Dies ist nicht anfechtbar.
  • 6. Verstoss pro Pferd: Busse von CHF 300.00 plus Sperrung des Pferdes während 10 Tagen nach dem Event, für den die Sanktion ausgesprochen wurde. Das Pferd wird am Ende dieser Veranstaltung in der FEI-Datenbank gesperrt. Dies ist nicht anfechtbar.
  • 7. Verstoss pro Pferd: Busse von CHF 400.00 plus Sperrung des Pferdes während einem Monat nach dem Event. Das Pferd kann an keinem Event mehr teilnehmen, auch wenn es bereits genannt wurde. Dies ist nicht anfechtbar. Die Reiterin/Der Reiter muss sich im FEI-Hauptsitz melden, damit weitere disziplinarische Massnahmen eingeleitet werden können.

Werden die Sanktionen bei einem Besitzer- oder Reiterwechsel gelöscht?

Die Sanktionen beziehen sich auf das Pferd und werden bei Besitzer- oder Reiterwechsel nicht gelöscht. Sie verfallen erst ein Jahr nach der ersten Sanktion. 

Wie nutze ich die FEI HorseApp?

Was tun, wenn die Sanktion nicht gerechtfertigt ist?

Falls eine Sanktion nicht gerechtfertigt ist (z.B. Check-out der Pferde wird vom Veranstalter falsch notiert), senden Sie bitte UNVERZÜGLICH eine E-Mail mit kurzer Begründung an:
usersupport@fei.org. Die FEI setzt sich direkt mit dem Veranstalter in Verbindung und meldet sich wieder.

Rechtliche Grundlagen

«Veterinary Regulatios 2022» der FEI (ab Seite 97)

Kategorie «Amateur»

Wer in der Kategorie «Amateur» starten möchte, bestätigt 1x im Jahr via my.swiss-equestrian.ch-Konto seinen Amateurstatus. Dies im Register «Meine Daten» unter «Amateur».

Diese Bestätigung ist jeweils für das aktuelle Kalenderjahr gültig und muss im Folgejahr wiederum unaufgefordert im my.swiss-equestrian.ch-Konto erneuert werden, sobald ein Start in der Kategorie «Amateur» gewünscht wird. Ohne diese Angabe ist der Start in der Kategorie «Amateur» nicht mehr möglich.

Zahlen und Fakten

Pro Jahr stellt der SVPS rund

1700Einverständniserklärungen für nationale Starts im Ausland aus.

Gebührenordnung

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