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Bestellung eines Equidenpasses

Equidenpässe können von anerkannten Zuchtorganisationen, dem Bund (Identitas) oder Swiss Equestrian ausgestellt werden. Die von der FEI  (Fédération Equestre Internationale) anerkannten Pässe enthalten folgende Angaben:

  1. Name und Adresse des Besitzers
  2. Angaben zu Besitzerwechseln
  3. Erklärung des Besitzers zur späteren Nutzung (Heim- oder Nutztier)
  4. Abstammungsnachweis (sofern vorhanden)
  5. Signalement des Pferdes mit seinen Abzeichen
  6. Farbe und Geschlecht
  7. Impfnachweis
  8. Transponder

Wichtig: Alle Equiden benötigen zwingend die UELN-Nummer sowie die Chip-Nummer (obligatorisch seit 1.1.2016)

Erstausstellung eines Equidenpasses über Swiss Equestrian ab 01.01.2016

  1. Pferd bei Agate anmelden (wichtig für UELN-Nr. und Chip-Nr.)
    Sämtliche Pferde, welche noch keinen Equidenpass haben, müssen zwingend einen Microchip bei Agate registriert haben.
  2. Bestellformular  vollständig ausfüllen
  3. Formular per Post oder Mail an Swiss Equestrian senden. Der Gesamtbetrag muss im Voraus bezahlt werden. Eine Zahlungsbestätigung (abgestempelte Postquittung oder Vergütungsbestätigung) ist beizulegen.

Die Pass-Bestellung wird von der Geschäftsstelle von Swiss Equestrian an die Identitas AG weitergeleitet. Diese erstellt den Grundpass und retourniert den Pass anschliessend an Swiss Equestrian, der ihn mit restlichen Angaben ergänzt. 

Danach wird der Pass dem Antragsteller zugestellt.

Allenfalls soll das Pferd auch im Sportpferderegister eingetragen werden. In diesem Fall beachten Sie die entsprechende Information unter dem Punkt Sportpferderegister. 

Anerkannte Passveterinäre

Nur Veterinäre, die entsprechende ausgebildet und von der Veterinärkommission von Swiss Equestrian eine Vollmacht besitzen, dürfen Pässe ausfüllen. Die Liste der berechtigten Tierärzte können unter folgendem Link eingesehen werden:

Änderungen am bestehenden Equidenpass für im Sportpferderegister eingetragenen Equiden

Allfällige spätere Veränderungen im Pass, beispielsweise am Signalement des Equiden, müssen von einem anerkannten Passveterinär vorgenommen werden. Der Pass ist anschließend an Swiss Equestrian, zum Nachtrag der Daten im Sportpferderegister, zu senden. Eigenhändige Änderungen im Pass sind nicht erlaubt. 

Pass verloren. Was tun?

Equiden dürfen nur einen Pass haben. Jeder Verlust des Passes ist der ausstellenden Stelle, mitzuteilen. Anschließend muss ein Duplikat beantragt werden. Dazu wird das Bestellformular Equidenpass ausgefüllt.

Pferd verstorben. Was tun?

Im Fall der Verendung, der Euthanasierung oder Schlachtung eines Equiden, muss dies der verantwortlichen Stelle (z.B. Swiss Equestrian, Zuchtverband etc.) mitgeteilt werden. 

Impfungen

Die korrekten Impfungen müssen im Equidenpass eingetragen sein (Influenza A, Equi 1 und Equi 2). Nicht vorschriftsgemäss geimpfte Pferde/Ponys dürfen –  zum eigenen wie zum Schutz der anderen Pferde/Ponys – nicht an Veranstaltungen teilnehmen.

Gut zu wissen!

Der Equidenpass ist kein Eigentumsnachweis. Er dient ausschließlich zur Identifikation des Equiden.

Wenn der Equide bereits einen Pass hat (z.B. von Deutschland, Frankreich, Irland usw), muss kein Weiterer bestellt werden. Je nach Herkunft, muss der Pass von einem Tierarzt übersetzt werden.

Für internationale Turniere in der Schweiz und im Ausland muss das Pferd zwingend einen FEI-Pass besitzen. Wenn Ihr Pferd bereits im Pferdesportregister registriert ist, ist eine Ausstellung des internationalen Passes ohne großen Aufwand möglich.

Gebührenordnung

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