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Das Sportpferderegister von Swiss Equestrian

Alle Equiden, die in Prüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Concours Complet, Fahren, Reining, Endurance, Voltige und TREC starten, müssen im Sportpferderegister von Swiss Equestrian eingetragen sein.

Die Eintragung eines Pferdes ins Sportpferderegister ist einmalig und zeitlich unbeschränkt. 

Für den Eintrag ins Sportpferderegister muss wird das entsprechende Formular, ausgefüllt und zusammen mit dem Equidenpass an Swiss Equestrian gesendet. Der Equidenpass (mit Signalement) ist die Voraussetzung für die Eintragung ins Sportpferderegister. Ebenso dient der Equidenpass als Beleg für den ordnungsgemäßen Impfschutz, der für die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen Bedingung ist, sowie zur Identifikation des Equiden, beispielsweise bei Medikationskontrollen.

Jährliche Bestätigung des Eintrags

Die Registrierung der im Sportpferderegister eingetragenen Pferde, muss jährlich mittels der sogenannten Eintragungsbestätigungsgebühr bestätigt werden. Jedoch nur wenn an Turnieren teilgenommen wird. Nur so können diese Pferde für offizielle Veranstaltungen auf my.swiss-equestrian.ch genannt werden.

Die Gebühr ist spätestens bis zum Nennschluss der ersten Veranstaltung im laufenden Jahr zu entrichten.

Starts an internationalen Turnieren

Für Starts in der Schweiz, reicht der Equidenpass aus. Für Starts an internationalen Turnieren sowie Starts im Ausland, benötigt das Pferd eine FEI Recognition Card.

Eintragungen von Pferd mit ausländischem Equidenpass

Pferde mit ausländischem Equidenpass, können im Sportpferderegister von Swiss Equestrian registriert werden. Dabei ist zu beachten, dass das Signalement den Identifikationsvorgaben der FEI entspricht, d.h. alle Abzeichen und Wirbel sowie die Transponder-Nummer (Mikrochip ab 1.1.2016 obligatorisch!) sind eingetragen.

Pony-Messbescheinigung

Bei Ponys, welche an offiziellen Ponyprüfungen starten, muss vom Tierarzt das aktuelle Stockmass im Pass vermerkt und eine offizielle Ponymessbescheinigung ausgestellt werden. 

Streichung aus dem Sportpferderegister

Streichungen aus dem Sportpferderegister erfolgen dann, wenn ein Pferd verstorben ist. Damit ein aktuelles Sportpferderegister gewährleistet ist, sollten Änderungen Swiss Equestrian so rasch als möglich mitgeteilt werden.

Die Streichung aus dem Sportpferderegister kann direkt online auf my.swiss-equestrian.ch vorgenommen werden oder mittels Meldung per E-Mail oder Telefon.

Es ist nicht notwendig, für die Streichung aus dem Sportpferderegister den Pass einzusenden.

Gebührenordnung

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