Die Einschränkungen werden in unterschiedliche Grade (I–V) eingeteilt. Der Beeinträchtigungsgrad wird aufgrund von Kraft und Koordination spezifisch im Hinblick auf den Reit-/Fahrsport durch anerkannte «Classifier» (Arzt, Physiotherapeut) bestimmt und stehen in keinem Zusammenhang mit den pferdesportlichen Fähigkeiten.
Grad I + II
Gleichgewichtsschwierigkeiten im Rumpf und/oder beschränkte Funktion aller Extremitäten oder kein Gleichgewicht im Rumpf, gute Funktion der oberen Extremitäten oder Flexibilität im Rumpf mit deutlichen Einschränkungen in den vier Extremitäten, meistens auf Rollstuhl angewiesen. Prüfungen in Schritt- und wahlweise Trabsequenzen.
Grad III
Einschneidende Bewegungsstörungen, einschliesslich Rumpf mit guten bis mittleren Funktionen der oberen Extremitäten oder einseitige, massive Schädigungen, meistens auf Rollstuhl angewiesen. Prüfungen in Schritt- und Trabsequenzen, im Freestyle wahlweise mit Galopplektionen.
Grad IV
Mässige, einseitige Einschränkungen, mässige Einschränkung der vier Extremitäten, massive Schädigung der Arme, Vollblind (schwarze Maske/Brille obligatorisch). Grundsätzlich: Gehvermögen ohne Unterstützung (evtl. Rollstuhl für grössere Distanzen aufgrund mangelnder Kraft). Prüfungen in Schritt-, Trab- und Galoppsequenzen, bis Stufe L/M.
Grad V
Einschränkung einer Extremität oder zweier Extremitäten oder visuell (kleiner Sehanteil). Prüfungen in Schritt-, Trab- und Galoppsequenzen, Freestyle bis Stufe M/S (z.B. Serienwechsel).