Dass ab 2024 Pferde und Ponys, die an offiziellen Fahrprüfungen von Swiss Equestrian teilnehmen, zwingend beschlagen sein müssen, hat nach Bekanntwerden der Reglementsänderung hohe Wellen geworfen. Denn damit wäre ein Start ohne Eisen – sprich barhuf – sowie das Tragen von Hufschuhen nicht mehr erlaubt gewesen. Der Reglementsentscheid wird nun rückgängig gemacht.
Auf Grund zahlreicher Einsprachen von vielen Fahrsport-Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowohl aus dem Leistungs-, dem Breitensport und aus einigen Verbänden, hat das Technische Komitee Fahren bei der Reglementskommission von Swiss Equestrian beantragt, die Reglementsänderung hinsichtlich des zwingenden Hufbeschlags von Pferden und Ponys in Fahrprüfungen rückgängig zu machen.
Der Artikel 3.1, Absatz 6 des Fahrreglements (gültig ab 1.1.2024) lautet demnach wie folgt: «Der Hufbeschlag bzw. die Hufpflege ist korrekt vorzunehmen. Orthopädische Sohlen sind gestattet; die Gänge verändernde Beschläge sind verboten.».
Dieser Entscheid soll verhindern, dass die Basis etliche Fahrerinnen und Fahrer verliert, insbesondere aus dem Bereich des Ponysports, wo das unbeschlagene Fahren oder das Tragen von Hufschuhen besonders verbreitet ist.
Diese Thematik wird im kommenden Jahr disziplinenübergreifend neu beurteilt.