Die Lizenzrichter sind befugt, in allen Lizenz- und Stilprüfungen als Chefrichter zu amtieren.
Somit wird ein breites Wissen der Grundausbildung vorausgesetzt. Weiter ist es zentral, dass Lizenzrichter entscheidungsfreudige Persönlichkeiten sind, über gute Sozialkompetenzen sowie pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen verfügen. Ein regelmäßiger Einsatz ist eine wichtige Voraussetzung für die nötige Routine, die Prüfungsrichter vorweisen müssen.
Bedingt durch die wenigen Prüfungen pro Jahr, kommt nur eine begrenzte Anzahl von Lizenzrichtern zum Einsatz. Aktuell besteht daher kein Bedarf an neuen Lizenzrichtern. Falls Sie trotzdem Interesse haben, melden Sie sich bei der Geschäftsstelle des SVPS