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Impfvorschriften

Die korrekten Impfungen müssen im Pass eingetragen sein. Das korrekte Impfschema (Influenza A, Equi 1 und Equi 2) ist im Veterinärreglement publiziert und auf dieser Webseite ersichtlich.

Pferde oder Ponys, die an offiziellen Veranstaltungen von Swiss Equestrian teilnehmen, müssen die geltenden Impfvorschriften der Veterinärkommission (VETKO) einhalten.

Die VETKO weist alle Pferdesportler darauf hin, dass sie allein für das Einhalten der korrekten Immunisierung ihrer Tiere verantwortlich sind. Jede Equide, die an einer offiziellen Veranstaltung von Swiss Equestrian teilnimmt, muss vorschriftsgemäss geimpft sein.

Pferde oder Ponys, deren Impfschemata nicht diesen Vorschriften entspricht, dürfen nicht an offiziellen Veranstaltungen von Swiss Equestrian starten, bis eine korrekte Immunisierung belegt werden kann.

  • Korrekt immunisiert heisst: Der Booster wurde innerhalb der Frist von 365 Tagen seit der letzten Impfung injiziert, die Grundimmunisierung wurde korrekt vorgenommen.
     
  • Falls die Grundimmunisierung nicht korrekt vorgenommen wurde: Die komplette Grundimmunisierung muss neu dreifach erfolgen.

Ist eine Grundimmunisierung mit drei Injektionen im Gang, darf das Pferd an keiner offiziellen oder freien Veranstaltung von Swiss Equestrian teilnehmen, solange bis die ersten zwei Impfungen gemäss dem Schema einer Primovakzination erfolgt ist und die folgende Quarantäne von 7 Tagen abgelaufen ist. Das bedeutet, dass das Pferd oder das Pony am 8. Tag nach der zweiten Impfung wieder starten darf. Die dritte und somit letzte Injektion der Grundimmunisierung muss dann aber zwingend zum gegebenen Zeitpunkt verabreicht werden, damit die Immunisierung komplett und korrekt ist.

Für Pferde, die vor 01.01.2013 geboren sind und deren Grundimmunisierung vor dem 01.03.2021 vollständig erfolgte und die seither lückenlos ohne Überschreitung der vorgeschriebenen Intervalle Wiederholungsimpfungen erhielten, gelten weiterhin für die Teilnahme an nationalen Veranstaltungen das alte Schema der Grundimmunisierung, mit nur zwei Impfungen, sowie jährlichen Wiederholungsimpfungen.

Zur Erinnerung

  • Pferde, für welche der Pferdepass auf dem Platz nicht vorgewiesen werden kann, sind nicht startberechtigt!
  • Für FEI-Registrierungen ab 1.1.2013 müssen die Pferde über einen Chip verfügen.
  • Für die Neuregistrierung im Sportpferderegister müssen ab 1.1.2016 die Pferde gechipt sein.

Schweiz: Galopp- und Trabrennpferde

Pferde müssen zu Grundimmunisierung gegen die Pferdeinfluenza zwei Mal im Abstand von nicht weniger als drei Wochen und nicht mehr als zwei Monaten (21 bis 60 Tage) und ein drittes Mal vier bis sechs Monate (120 bis 180 Tage) nach der zweiten Schutzimpfung geimpft werden.

Die Auffrischungsimpfungen sind vorzugsweise alle 6 Monate, jedoch in jedem Fall im Abstand von nicht mehr als 12 Monaten (365 Tage, spätestens am gleichen Tag im Folgejahr) durchzuführen. Dieses neue Impfschema tritt per 1. Januar 2021 in Kraft und gilt für alle neuen Schutzimpfungen (neue Grundimmunisierung, laufende Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfungen). Die vor dem 1. Januar 2021 durchgeführten Impfungen müssen gemäss den 2020 gültigen Impfvorschriften erfolgt sein.

Pferde sind nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung im Rahmen des Impfprogrammes zur Teilnahme an Rennen zugelassen.

Bei Pferden, welche die dritte Impfung der Grundimmunisierung oder die Auffrischungsimpfungen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeitabstände des Impfprogrammes erhalten haben, muss erneut mit der Grundimmunisierung begonnen werden. Solche Pferde dürfen nur dann zur Teilnahme an Rennen zugelassen werden, wenn sie mindestens die beiden ersten Impfungen der erneuten Grundimmunisierung nachweisen können.

Die Impfungen von im Ausland trainierten Pferden müssen den Bestimmungen des jeweiligen Landes entsprechen, in dem das Pferd trainiert wird. Erfüllt das Pferd die jeweilige Impfbestimmung nicht, so ist es in der Schweiz nicht startberechtigt.

Innerhalb von sieben Tagen nach erfolgter Impfung sind die Pferde von allen Rennen ausgeschlossen.

www.iena.ch/wp-content/uploads/2021/01/Anhang-XVIII-Influenza-01.01.2021.pdf

Deutschland: nach Reglement der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

Seit 01.01.2023 ist für eine Teilnahme an nationalen Veranstaltungen in Deutschland (mit Gastlizenz oder Grenzturniere) eine Immunisierung gegen Influenza und Herpes nach folgendem Schema nötig:

  • Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen
  • Zweite Impfung mindestens 28 und höchstens 70 Tage nach der ersten Impfung
  • Dritte Impfung maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung
  • Bei der Grundimmunisierung gegen Herpes gilt je nach Herpesimpfstoff (Lebend- oder Inaktivimpfstoffe) unterschiedliche Zeitintervalle (siehe https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung/herpes-impfung)

Eine Turnierteilnahme ist möglich, wenn:

  • bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind.
  • bei Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmunisierung 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind.
  • Wiederholungsimpfungen gegen Influenza und Herpes im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen

Alle Pferde, die bisher nicht gegen Influenza geimpft wurden, keine ordnungsgemässe Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Influenza- und Herpesvirus länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden.

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