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Informationen zum Equinen Herpesvirus des Typs 1 (EHV-1)

Nasentupfer für einen EHV-Test mittels PCR | © imago Nasentupfer für einen EHV-Test mittels PCR | © imago

FAQ – Häufige Fragen

Als Ergänzung zu den bereits verfügbaren Informationen finden Sie nachfolgend eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen, die in den letzten Tagen bei der Geschäftsstelle von Swiss Equestrian eingegangen sind. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre spezifische Frage finden, schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an info@swiss-equestrian.ch!


Fragen zur Pferdegesundheit


 

Was ist das Equine Herpesvirus?

Es gibt verschiedene Typen des Equinen Herpesvirus (EHV), wobei insbesondere die Typen 1 und 4 zu unter Umständen schweren ansteckenden Erkrankungen führen können. Eine Infektion erfolgt direkt durch den Kontakt unter Pferden oder indirekt über verunreinigte Futtergeschirre, Tränkeeimer sowie seltener über die Kleidung oder die Hände usw. Bei Husten können die Erreger in einem Umkreis von bis zu 5 Metern verbreitet werden. Der Erreger kann in der Umwelt unter idealen Bedingungen bis zu vier Wochen überleben, normalerweise jedoch rund 7 Tage. Pferdetransporter und Ställe, die von (potenziell) erkrankten Pferden genutzt wurden, sind zwingend zu desinfizieren, bevor ein weiteres Pferd sie verwendet.

Die Erregerausscheidung erfolgt über die Sekrete der Maul- und Nasenschleimhaut bzw. durch die Fruchthüllen bei Abort; sie beginnt erst nach Auftreten der ersten klinischen Symptome. Pferde können nach der Abheilung der klinischen Symptome immer noch Träger und Ausscheider bleiben.

Die Inkubationszeit, d. h. der Zeitraum von der Ansteckung bis zum Krankheitsausbruch, beträgt 6–10 Tage. Erkrankte Pferde zeigen Fieber und Atemwegsbeschwerden oder auch neurologische Ausfälle sowie Abort bei trächtigen Stuten.

EHV ist nicht meldepflichtig gemäss Tierseuchengesetz, dennoch wird eine Meldung bei der Melde- und Informationsplattform für die Früherkennung von Pferdekrankheiten (Equinella) im Sinne der Transparenz und des Gesundheitsmanagements der Schweizer Pferdepopulation empfohlen.

EHV verursacht eine Infektion der oberen Atemwege mit Fieber (bis 41 °C), geschwächtem Allgemeinzustand, Appetitlosigkeit, Schluckbeschwerden, Augen- und/oder Nasenausfluss, evtl. Husten. In der Regel kommt es zu einer raschen Selbstheilung. In einigen Fällen kommt es nach dem Befall der Atemwege jedoch zu einer Ausbreitung des Virus durch die Blutbahn im Körper und zu weiteren Verlaufsformen wie Abort im letzten Trächtigkeitsdrittel oder der Geburt eines lebensschwachen Fohlens sowie neurologischen Symptomen mit schwankendem Gang, Störungen der Bewegungskoordination (Ataxie), Gliedmassenlähmungen, Blasenlähmung, Afterlähmung, Schweiflähmung oder Bewusstseinsveränderungen.

EHV-Erkrankungen sind sehr ernst zu nehmen und können sich seuchenhaft in Betrieben und Regionen ausbreiten. Im Verdachtsfall ist immer ein Tierarzt beizuziehen, und die (potenziell) infizierten Pferde müssen isoliert werden.

Wie gross ist das Risiko für mein Pferd, an EHV-1 zu erkranken?

Das Risiko ist sehr klein und nicht grösser als in anderen Jahren. Experten gehen davon aus, dass in der Schweiz rund 80% der Pferde mit EHV (sowohl Typ 1 als auch Typ 4) infiziert und sogenannte stille Träger sind, also keinerlei Symptome zeigen. In Stresssituationen jeder Art (Transport, Turnier, unpassende Haltung usw.) können diese Pferde mit der Ausscheidung von EHV beginnen und andere Pferde anstecken. Glücklicherweise passiert das aber sehr selten, sodass das Risiko von grossen Ausbrüchen sehr klein ist.

Dennoch gibt es in der Schweiz immer wieder einzelne EHV-Ausbrüche. Somit ist die Ansteckungsgefahr für Pferde, die keinen Kontakt zu Springpferden hatten, die von den betroffenen internationalen Turnieren zurückkehren, nicht grösser als sonst auch.

Wie stecken sich Pferde mit EHV-1 an?

Eine Infektion erfolgt meistens durch den direkten Kontakt unter Pferden oder selten indirekt über kontaminierte Gegenstände. Bei Husten können die Erreger in der Umgebung verbreitet werden. Pferdetransporter und Ställe, die von (potenziell) erkrankten Pferden genutzt wurden, sind zwingend zu desinfizieren, bevor sie für ein weiteres Pferd verwendet werden.

Die Erregerausscheidung erfolgt über die Sekrete der Maul- und Nasenschleimhaut bzw. durch die Fruchthüllen bei Abort; sie beginnt erst nach Auftreten der ersten klinischen Symptome. Pferde können nach der Abheilung der klinischen Symptome immer noch Träger und Ausscheider bleiben.

Die überwiegende Mehrheit der Pferde hatte schon Kontakt mit EHV und trägt das Virus in sich. Sie müssen deswegen nicht zwingend erkranken, es bedeutet aber, dass das Virus nicht ausgerottet werden kann.

Was sind die Symptome einer EHV-1-Erkrankung?

Zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten erster Symptome können bis zu 10 Tage verstreichen.

Die ersten Symptome sind ein Infekt der oberen Atemwege, d. h. Husten, Nasenausfluss und allenfalls verdickte Lymphknoten sowie Fieber und ein reduziertes Allgemeinbefinden. Das Fieber muss aber nicht zwingend auftreten. Bei komplizierten Verläufen der Infektionskrankheit kann es zu neurologischen Symptomen mit Lähmungserscheinungen kommen und meistens tritt Fieber dann erst im späteren Verlauf auf. Aber Husten und Nasenausfluss sind Indikatoren für einen Infekt – wenn auch nicht zwingend EHV – und sollten abgeklärt werden. Die Lähmungserscheinungen kommen zustande, weil sich durch Entzündungen der Gefässwände Thromben bilden und dadurch Körperteile unterversorgt werden.

Wie wird EHV-1 diagnostiziert?

Besteht ein Verdacht auf EHV-1, wird beim Pferd ein Nasentupfer gemacht und mittels PCR analysiert – fast wie beim inzwischen gut bekannten COVID-19-Test beim Menschen. Wenn das Pferd hohes Fieber zeigt, kann auch eine Blutprobe auf EHV-1 untersucht werden.

Wie wird EHV-1 behandelt?

Es gibt keine direkte Behandlung zur Bekämpfung des Virus. Es können einzig unterstützende Massnahmen ergriffen werden, beispielsweise zur Stärkung des Immunsystems, zur Fiebersenkung oder zur Entzündungsreduktion. Weitere Medikamente wie Steroide oder auch spezifische Medikamente gegen die Virenvermehrung werden fallweise eingesetzt.

Man hat in den letzten Tagen die Bilder der Pferde in den Aufhängevorrichtungen gesehen. Diese Netze helfen den Pferden, auch bei Lähmungserscheinungen aufrecht stehen zu bleiben, was für den gesamten Organismus enorm wichtig ist.

Wie gross sind die Heilungschancen?

Die allermeisten Pferde, insbesondere bei milden bis mittelschweren Krankheitsverläufen, heilen vollständig aus und es bleiben keine Schäden zurück. Bei komplizierten Verläufen mit neurologischen Symptomen ist eine Prognose schwierig zu stellen und hängt stark davon ab, welche Regionen betroffen sind.

Kann das Pferd vorsorglich unterstützt werden?

Ein gutes Allgemeinbefinden mit einer gesunden Immunabwehr sowie möglichst wenig Stress sind die besten Voraussetzungen, um das Pferd vor einer Erkrankung zu schützen oder eine Genesung optimal zu unterstützen.


Fragen zur Impfung


 

Soll ich mein Pferd jetzt impfen, wenn ich im Sommer Auslandeinsätze plane?

Die Grundimmunisierung bei einer EHV-Impfung erfolgt über zwei Impfungen im Abstand von 3 bis 8 Wochen. Somit ist es sinnvoll, die erste Impfung so bald als möglich zu verabreichen.

Idealerweise sollte der gesamte Stall, in welchem internationale Turnierpferde untergebracht sind, durchgeimpft werden, um eine gewisse Herdenimmunität zu erreichen.

Soll ich mein Pferd impfen, wenn ich nur in der Schweiz unterwegs bin, aber in meinem Stall einige Pferde ins Ausland reisen?

Es wird empfohlen, in Zuchtbetrieben und gefährdeten Betrieben (mit vielen Turnierpferden, Neuzugängen), wenn immer möglich den gesamten Bestand durchzuimpfen, um eine gewisse Herdenimmunität zu erreichen.

Sind in einem Bestand nur vereinzelte Pferde im Ausland unterwegs und dies nur sporadisch, können diese bei einer Rückkehr vom Turnier isoliert werden, um den Gesundheitszustand zu überwachen.

Weshalb gibt es keine EHV-Impfpflicht für Schweizer Sportpferde?

Anders als beispielsweise bei einer Influenza-Impfung bietet die EHV-Impfung keinen Einzeltierschutz. Das heisst, auch geimpfte Pferde können an EHV erkranken. Sicher ist aber, dass geimpfte Pferde bei einer Erkrankung weniger Viren ausscheiden. Ziel einer Impfstrategie muss daher sein, einen ganzen Pferdebestand, also beispielsweise den gesamten Stall, zu impfen. Wenn alle Pferde weniger Viren ausscheiden, ist die Infektionsgefahr geringer und die Krankheitsverläufe sind milder.

Eine Impfpflicht für Pferde, die an offiziellen Swiss Equestrian-Veranstaltungen teilnehmen, könnte einen Herdenschutz fördern. Auf der anderen Seite würde die Impfpflicht nur aktive Sportpferde betreffen, da Swiss Equestrian bei Freizeitpferden keine Handhabe hat. Somit würde die EHV-Impfung einzelner Sportpferde in gemischten Beständen dem Einzeltier kaum Schutz bieten.

Es bleibt abzuwarten, ob im Anschluss an die aktuellen Geschehnisse Anpassungen im Bereich der Impfpflicht auf internationaler Ebene gemacht werden. Sollte dies geschehen, würde Swiss Equestrian eine allfällige Anpassung der Impfpflicht in der Schweiz prüfen.

 

Fragen zu Veranstaltungen


 

Kann ich an Trainings, Kursen oder sonstigen Treffen mit Pferden teilnehmen?

Grundsätzlich besteht für Pferde, die keinen Kontakt zu Pferden hatten, die von betroffenen internationalen Springturnieren zurückkehren, keine höhere Gefahr, an EHV-1 zu erkranken, als sonst auch. Wir haben in der Schweiz das Glück, bisher kaum von der Infektionswelle aus Valencia betroffen zu sein.

Reitunterricht, lokale Trainings und andere Treffen von Kleingruppen können durchgeführt werden (z. B. Trainings eines Reitvereins sowie Kurse mit längerfristiger Anmeldung mit Pferden, deren Herkunft bekannt ist und zurückverfolgt werden kann). Es liegt in der Verantwortung jedes Pferdebesitzers bzw. jedes Pferdesportlers, die Gesundheit seines Pferdes zu überwachen und nur mit gesunden Pferden an Trainings oder Treffen teilzunehmen.

 

Fragen von Veranstaltern von Trainings, Kursen und anderen Treffen mit Pferden


 

Sollen weiterhin Vereinstrainings und Kurse durchgeführt werden?

Vereinstrainings, Reitstunden, Kurse oder gemeinsame Ausritte können in kleinen Gruppen ohne erhöhtes Risiko durchgeführt werden. Es sollten jedoch nur Pferde daran teilnehmen, die keinen Kontakt zu internationalen Turnierpferden von den betroffenen Veranstaltungen hatten und nicht mit solchen im Stall stehen. Ist dies gewährleistet, ist die Gefahr, einen Infekt aufzulesen, nicht grösser als sonst auch.

Hingegen sollten Pferde, die Kontakt zu internationalen Turnierpferden von den betroffenen Veranstaltungen hatten oder mit solchen im Stall stehen, die Isolation einhalten. Hier ist die Eigenverantwortung aller Pferdesporttreibenden gefragt!

Müssen auf der Anlage besondere Vorkehrungen getroffen werden?

Als Veranstalter sollten Sie sicherstellen, dass nur Pferde an Ihrem Training, Kurs oder Treffen teilnehmen, deren Herkunft Sie kennen und die keinen Kontakt zu Pferden hatten, die von den betroffenen internationalen Springturnieren zurückgekehrt sind. Auch sollten Sie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darauf hinweisen, dass nur gesunde Pferde an Ihrer Veranstaltung teilnehmen dürfen. Es wird empfohlen, die Teilnehmerzahl klein zu halten, um den Überblick zu behalten.

Muss ein Tierarzt auf Platz sein, um die teilnehmenden Pferde zu kontrollieren?

Nein, das ist nicht nötig. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihrer Veranstaltung, dass sie nur mit gesunden Pferden an der Veranstaltung teilnehmen.

Müssen die Pferde negativ getestet werden, um an einem Kurs oder Training teilzunehmen?

Nein, das ist nicht nötig. Pferde, die krank sind, sollten einem Tierarzt vorgestellt werden. Dieser entscheidet, ob ein Test auf EHV-1 erforderlich ist.

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