Die Mitgliedschaft beim SVPS ist nur für Regional- sowie Fachverbände möglich. Der SVPS unterscheidet dabei zwischen einer Voll- oder einer Teilmitgliedschaft.
Der SVPS als Dachverband bietet seinen Mitgliedern Dienstleistungen und Informationen im ganzen Bereich des Pferdewesens in der Schweiz. Regelmässige Treffen und Austausch (Präsidentenkonferenz, Mitgliederversammlung) werden organisiert.
Mitglied werden
Gesuche um Mitgliedschaft beim SVPS können jeweils bis zum 31. Oktober bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung (in der Regel anlässlich der Ordentlichen Mitgliederversammlung im Frühling).
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- die Statuten;
- die Namen und Adressen der Vorstandsmitglieder;
- ein Mitgliederverzeichnis, mit separater Angabe der Lizenzierten;
- eine Erklärung, dass der Gesuchsteller und seine Mitglieder die Statuten, die Verbandsgerichtsbarkeit, Reglemente, Weisungen, Beschlüsse und Richtlinien des SVPS vorbehaltlos anerkennen.
Detaillierte Informationen zum Aufnahmeprozess, den Rechten und Pflichten, den Mitgliederbeiträgen sowie weitere Informationen zur Mitgliedschaft sind im Organisationsreglement des SVPS (Artikel 3) geregelt.
Interessierte Verbände wenden sich an die Geschäftsführerin des SVPS, Frau Sandra Wiedmer.
E-Mail: s.wiedmer@fnch.ch