Bitte beachten Sie, dass für die Organisation von Veranstaltungen das Generalreglement sowie die technischen Reglemente der betreffenden Disziplin des SVPS verbindlich sind.
Für Organisatoren von Veranstaltungen sind insbesondere folgende Bestimmungen des Generalreglements GR zu beachten:
- Ziffer 3 (Ausschreibungen für Veranstaltungen)
- Ziffer 5 (Organisation der Veranstaltung)
Werbung im Pferdesport
Gemäss Generalreglement (Art. 7.6 - Ausgabe 2007) gelten in der Schweiz betreffend Werbung für alle dem SVPS unterstehenden Pferdesportanlässe die Vorschriften der FEI.
Pferdekontrollen an Veranstaltungen
Sanitäts- und Veterinärdienst an Pferdesport-Veranstaltungen
Bitte beachten Sie die wichtigen folgenden Bestimmungen betreffend Einsatz von Ärzten und Rettungsdiensten sowie Tierärzten an Ihrer Veranstaltung.