Swiss Equestrian
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Organisatoren

Allgemeine Bestimmungen für die Organisation von Veranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass für die Organisation von Veranstaltungen das Generalreglement sowie die technischen Reglemente der betreffenden Disziplin von Swiss Equestrian verbindlich sind. 

Für Organisatoren von Veranstaltungen sind insbesondere folgende Bestimmungen des Generalreglements GR zu beachten:

  • Ziffer 3 (Ausschreibungen für Veranstaltungen)
  • Ziffer 5 (Organisation der Veranstaltung)

Werbung im Pferdesport

Gemäss Generalreglement (Art. 7.6 - Ausgabe 2007) gelten in der Schweiz betreffend Werbung für alle Swiss Equestrian unterstehenden Pferdesportanlässe die Vorschriften der FEI.

Sanitäts- und Veterinärdienst an Pferdesport-Veranstaltungen

Bitte beachten Sie die wichtigen folgenden Bestimmungen betreffend Einsatz von Ärzten und Rettungsdiensten sowie Tierärzten an Ihrer Veranstaltung.

Online Ausschreibungen

Ihr Zugang zu my.swiss-equestrian.ch (Online Ausschreibungen)

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