Swiss Equestrian
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Gebühren & Abgaben

Mit jeder Nennung eines Starts an einer Swiss Equestrian unterstellten Pferdesport-Veranstaltung werden Abgaben fällig. Diese Abgaben werden insbesondere für die Nachwuchsförderung oder für die Unterstützung des Breitensports über die Regionalverbände sowie für die  Ausbildung von Offiziellen und der Elite eingesetzt.

Die aktuell gültigen Gebühren sind in der Gebührenordnung geregelt. Die Abgaben auf den Nennungen setzen sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

Basisfranken

Der Anteil des sogenannten Basisfranken beträgt CHF 1.90 auf jedem Nenngeld. Der Basisfranken wird für die Grundausbildung eingesetzt und je nach Region des Veranstaltungsortes an den entsprechenden Regionalverband weitergeleitet.  

Damit ist der Basisfranken eine der wichtigsten Einnahmequellen der Regionalverbände.

Über den genauen Einsatz des Basisfrankens entscheiden die Regionalverbände selbst. Unterstützungsberechtigt sind alle Kurse, die der Förderung der Grundausbildung dienen, z. B. Ausbildung für Vereinstrainer, Kurse über den Umgang mit Pferden und Kurse der einzelnen Disziplinen.

Zur Deckung des administrativen Aufwandes und der eigenen Leistungen im Bereich Grundausbildung bezieht Swiss Equestrian 5% des Basisfrankens 

Basisfrankenreglement

Sportfranken

Der Anteil des Sportfranken beträgt CHF 4.10 auf jedem Nenngeld.

Ein Teil des Sportfrankens muss zwingend für die Ausbildung der Offiziellen eingesetzt werden, wodurch der Breitensport vom Sportfranken profitiert. Weiter dient der Sportfranken der Finanzierung der Disziplinen, d. h. insbesondere der nationalen Elite und der Nachwuchskader sowie der Teilnahme an Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften.

Veranstalterfranken

Der Veranstalterfranken ist die Gebühr an den Organisator. Der Organisator kann auf das reglementarische Nenngeld einen zusätzlichen Beitrag von max. CHF 10. – zur Finanzierung spezieller Auslagen in Zusammenhang mit der Veranstaltung, z. B. Resultatservice, Veterinärdienst oder medizinischer Notfalldienst auf Platz erheben.

Nenngeld

Der Betrag des Nenngeldes ist je nach Disziplin und Kategorie in den Reglementen festgehalten oder kann vom Organisator bestimmt werden. Es dient in erster Linie der Finanzierung der Preisgelder, deshalb ist die Höhe des Nenngeldes in den meisten Disziplinen direkt mit der Höhe des Preisgeldes verknüpft.

Beispiel einer Nenngeld-Berechnung Springen Kat. R/N100

  Betrag davon an Swiss Equestrian davon an Regionalverband davon an Veranstalter
Basisfranken 1.90 0.10 1.80 0.00
Sportfranken 4.10 4.10 0.00 0.00
Veranstalterfranken 6.00 0.00 0.00 6.00
Nenngeld (Min.) 10.00 0.00 0.00 10.00
Total 22.00 4.20 1.80 16.00
In Prozent 100% 19.1% 8.2% 72.7%

Alle obigen Gebühren gelten für Mitgliederverbände von Swiss Equestrian und  ihnen angeschlossene Vereine und Organisatoren. Swiss Equestrian nicht angeschlossene Organisatoren bezahlen zusätzlich CHF 2.00, also insgesamt CHF 8.00 pro Nennung. 

Gebührenordnung

Die Gebührenordnung von Swiss Equestrian herunterladen

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