Das Nasenband muss so verschnallt sein, dass mit dem offiziellen Messinstrument von Swiss Equestrian ein Abstand von 1,5 cm zwischen Nasenrücken und Nasenband gemessen werden kann. Diese Regel gilt für alle Arten von Nasenbändern und Verschnallungen, mit Ausnahme des Kappzaums in der Disziplin Voltige.
Nachfolgend finden Sie alle relevanten Dokumente zur Umsetzung der Regelung Nasenband-Messung.