Swiss Equestrian
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Werbung im Pferdesport

An Veranstaltungen, welche Swiss Equestrian unterstehen, dürfen Athleten Kleider tragen sowie Ausrüstung und Wagen benutzen, welchen den Hersteller, den Athleten-, Team- oder Verbandssponsor oder den Athleten selber zu erkennen geben.

Dabei sind diverse Bestimmungen bezüglich Grösse, Platzierung oder Häufigkeit der Erscheinungsweise – beispielsweise von Logos – einzuhalten.

In der Schweiz gelten für alle Anlässe, die Swiss Equestrian unterstellt sind, die Vorschriften der FEI. Diese regeln sowohl die Werbung am Athleten und am Pferd, wie auch im Wettkampfbereich, auf Hindernissen oder während Preisverteilungen.

An Olympischen Spielen sind für Individual- oder Verbandssponsoren nur sehr wenige bis gar keine Möglichkeiten für die Platzierung von Werbung vorhanden. Diesbezügliche Reglemente werden jeweils auf kommende Spiele hin vom IOC und der FEI überarbeitet und den Verbänden zu Verfügung gestellt.

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