Jede juristische oder natürliche Person oder Gruppe, die einen pferdesportlichen Anlass in einer, dem Generalreglement (GR) unterstellten Disziplin durchführt oder daran teilnimmt, ist dem GR sowie den technischen Reglementen und/oder Weisungen unterstellt und anerkennt die Zuständigkeit der Verbandsgerichtsbarkeit.
Der SVPS kann für internationale Veranstaltungen zusätzliche Bestimmungen erlassen.