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Erinnerung: Impfregelung gegen Pferdeinfluenza

11 März 2019 08:00

Die Impfregelung gegen Pferdeinfluenza wurde per 1.1.2013 in Kraft gesetzt, zusammen mit der Revision des Veterinärreglements. Sie wurde den FEI-Regelungen angepasst. Es gilt:

 

Für Pferde, die vor dem 1.1.2013 geboren sind:

Grundimmunisierung durch 2 Impfungen im Abstand von 21 bis 92 Tage

Wiederholungsimpfung (Booster) im Abstand von maximal 365 Tagen. Diese Auffrischimpfungen können immer am gleichen Tag durchgeführt werden (z.B. 24. März 2012 bis 24. März 2013).

Karenz zwischen letzter Impfung und Turnierteilnahme: 7 Tage

 

Für Pferde, die nach dem 1.1.2013 geboren sind:

Grundimmunisierung durch 3 Impfungen: 21 bis 92 Tage Abstand zwischen 1. und 2. Impfung, 3. Impfung innert 6 Monaten + 21 Tagen

Wiederholungsimpfung (Booster) im Abstand von maximal 365 Tagen. Diese Auffrischimpfungen können immer am gleichen Tag durchgeführt werden (z.B. 24. März 2012 bis 24. März 2013).

Karenz zwischen letzter Impfung und Turnierteilnahme: 7 Tage

Pferde gelten als teilnahmeberechtigt, wenn die ersten 2 Impfungen der GI durchgeführt wurden.

 

Weitere Informationen
www.fnch.ch > Sport > Pferdepässe & Sportpferderegister > Impfvorschriften
www.fnch.ch > Der SVPS > Der SVPS > Statuten & Rechtsgrundlagen > Veterinärreglement

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