Wir möchten alle Reiter/innen und Fahrer/innen darauf aufmerksam machen, dass künftig vermehrt Kontrollen auf dem Abreitplatz und den Transporterparkplätzen stattfinden werden. Pferdepässe mit den korrekt eingetragenen Impfungen müssen auf Verlangen des Jurypräsidenten (JP) oder des Technischen Delegierten (TD) vorgewiesen werden.
Der Pferdepass ist an Veranstaltungen immer mitzuführen. Kann der Pass nicht vorgewiesen werden oder entsprechen die Impfungen nicht den Vorschriften, so muss mit Sanktionen gerechnet werden (gemäss GR 6.2.4 und 6.3.1).