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Medikationskontrollen an Dressurveranstaltungen

24 April 2017 09:03

Die Veterinärkommission (Vetko) des SVPS hat beschlossen, auch 2017 noch Ausnahmebewilligungen für Turniertierärzte zu erteilen. Wie 2016 wird eine solche Bewilligung nur mit der Verpflichtung zur Teilnahme am Turniertierarztkurs 2018 (Daten werden, sobald bekannt, publiziert) erteilt.

Es werden in Zukunft weitere Turniertierarztkurse einmal im Frühjahr stattfinden. Ab 2018 werden keine Ausnahmebewilligungen mehr erteilt werden. Es sind nun nach vier Jahren genügend Tierärzte ausgebildet - rund 380 -, sodass es zu keinen Engpässen kommen sollte.

Wir möchten alle Reiter und Fahrer darauf aufmerksam machen, dass zukünftig vermehrte Kontrollen auf dem Abreiteplatz und den Transporterparkplätzen stattfinden. Ebenso sind Pferdepässe mit den korrekten Impfungen auf Verlangen des Jurypräsidenten (JP) oder des Technischen Delegierten (TD) vorzuweisen. Der Pferdepass ist an Veranstaltungen immer mitzuführen. Sollte der Pass nicht vorgewiesen werden können oder sind die Impfungen nicht korrekt, so wird das Pferd von der Veranstaltung ausgeschlossen (gemäss GR 6.2.4 und 6.3.1).

Die Veterinärkommission (Vetko) weist alle Dressurreiterinnen und -reiter darauf hin, dass eine allfällige Medikationserklärung mindestens vier Tage vor der Prüfung einem Mitglied der Vetko zugestellt werden muss. Eine weitere Möglichkeit ist, die Medikationserklärung spätestens 90 Minuten vor Prüfungsbeginn dem Technischem Delegierten (TD) vorzulegen. In Folge wird dieser den Piketttierarzt aufbieten. Die Kosten gehen zulasten des Antragstellers.

Weitere Informationen finden Sie unter www.fnch.ch > Der SVPS > Statuten & Rechtsgrundlagen > Veterinärreglement > Art. 6.1.3.

Dr. med. vet. Marco Hermann, Präsident Veterinärkommission

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