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Dossier: Veterinärmedizin

Neue Bestimmungen für Equidenpässe in der Schweiz

15 Dezember 2014 17:20

Ab dem 1. Januar 2015 gelten neue Richtlinien und gesetzliche Vorgaben zum schweizerischen Equidenpass und dessen Ausstellung. Neu läuft eine Passausstellung immer über die Stelle Identitas AG, wobei der SVPS Aufträge annimmt, diese jedoch an die Identitas AG weiterleiten muss. Weiter ist für einen Grundpass kein Signalement mehr nötig. Ausser wenn die Pferde an Pferdesportveranstaltungen des SVPS oder anderer Verbände teilnehmen, über die Landesgrenze gehen sowie für Herdebuchtiere wird weiterhin ein Signalement verlangt.

Abzeichen und Wirbel müssen im Pass eingetragen sein für einen Eintrag im Sportpferderegister des SVPS. Abzeichen und Wirbel müssen im Pass eingetragen sein für einen Eintrag im Sportpferderegister des SVPS.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informierte bereits im Frühjahr 2014 über die kommenden Passbestimmungen. Diese treten am 1. Januar 2015 in Kraft und betreffen alle Pferde-Eigentümer, die ab diesem Datum einen neuen Equidenpass bestellen. Hier lesen Sie in einem kurzen Überblick die Neuerungen:

  • Ein schweizerischer Equidenpass (Grundpass) muss neu kein Signalement mehr enthalten. Es sei denn, es handelt sich beim entsprechenden Equiden um ein Herdebuchtier oder ein Pferd, das an Sportveranstaltungen des SVPS oder anderer Verbände teilnehmen soll bzw. ins Sportpferderegister eingetragen wird, oder um ein Pferd, das über die Landesgrenze geht.
  • Der Equideneigentümer bestellt den Equidenpass wie bisher bei einer anerkannten passausstellenden Stelle, in diesem Fall beim SVPS. Neu ist aber, dass der SVPS anschliessend den Grundpass bei der Identitas AG bestellen muss.
  • Der Grundpass wird dann dem SVPS zugestellt. Dieser ergänzt den Pass noch entsprechend zum gültigen Equidenpass und gibt ihn dem Eigentümer ab. 

Eine weitere Neuerung ist, dass alle Pferde, die einen Grundpass ausgestellt erhalten, auch einen Mikrochip haben müssen. Bis anhin mussten so einen Mikrochip zur Identifikation nur Pferde ab dem Geburtsjahr 2011 haben sowie Pferde, die an Pferdesportveranstaltungen der FEI teilgenommen haben.

Nicole Basieux

Achtung: Dauer einer Passausstellung

Da eine Passbestellung beim SVPS anschliessend an die Identitas AG weitergeleitet wird, ist die Bearbeitungsdauer länger als bis anhin. Wegen Umstellungen im Hintergrund der Tierverkehrsdatenbank TVD müssen Passausstellungen zwischen dem 1. und dem 16. Januar 2015 aufgeschoben werden. In dieser Zeit können also auch beim SVPS keine Pässe bestellt und ausgestellt werden.

Glossar

  • Grundpass/Passrohling = enthält Daten von der Tierverkehrsdatenbank TVD zum Pferd.
  • TVD = Tierverkehrsdatenbank vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Schutz vor Seuchen.
  • Signalement = Abzeichen des Pferdes eingezeichnet sowie Beschrieb (weisse Abzeichen, Fellwirbel, Brandzeichen etc.) auf einem Blatt im Equidenpass.
  • Eintrag im Sportpferderegister SVPS = ist nötig, um an Pferdesportveranstaltungen des SVPS und der FEI teilzunehmen. Der Ersteintrag kostet einmalig 98 Franken, dann jährliche Erneuerung 32 Franken.
  • Identitas AG = ab dem 1. Januar 2015 die einzige Stelle, die Grundpässe für Equiden ausstellt.
  • Agate = Internetportal des Bundes für die Themen Landwirtschaft, Tiere und Nahrungsmittel, auf Französisch «Agriculture», «Animaux» und «Aliments», in diesem Portal befindet sich auch die Tierverkehrsdatenbank TVD, auf der man seine Equiden melden muss.
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