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Präzisierung der Impfbestimmungen für Pferdeinfluenza

15 März 2024 14:20

Anfang Jahr trat das überarbeitete Veterinärreglement von Swiss Equestrian in Kraft. Geändert haben sich insbesondere die Bestimmungen zur Grundimmunisierung gegen Pferdeinfluenza. Nachdem die FEI diese Woche hierzu Präzisierungen angebracht hat, entschied die Veterinärkommission, die neuen FEI-Bestimmungen ebenfalls zu übernehmen und das Reglement entsprechend anzupassen. 

Vor diesem Hintergrund gelten nun die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen betreffend die Grundimmunisierung. 

Neue Grundimmunisierung ab dem 1. Januar 2024 

Erhält ein Pferd ab dem 1. Januar 2024 eine neue Grundimmunisierung gegen Pferdeinfluenza, gilt folgendes Impfschema (unabhängig vom Geburtsjahr des Pferdes): 

Grundimmunisierung mit drei Impfungen: 

  • (V1) erste Impfung/Injektion; 
  • (V2) zweite Impfung/Injektion: im Abstand von mindestens 21 und höchstens 60 Tagen nach der ersten Impfung (V1); 
  • (V3) dritte Impfung/Injektion: im Abstand von höchstens 6 Monaten + 21 Tage nach der zweiten Impfung (V2). Empfehlenswert aus immunologischer Sicht ist es, die dritte Injektion ca. 5 Monate nach der zweiten Injektion durchzuführen. 

Für Grundimmunisierungen, die vor dem 1. Januar 2024 noch nicht abgeschlossen wurden, gelten folgende Szenarien: 

  • Szenario 1 
    Ein Pferd hat V1 im Dezember 2023 erhalten und soll V2 im Januar 2024 oder später erhalten. In diesem Fall kann V2 zwischen 21 und 92 Tagen nach V1 verabreicht werden, um die neuen Impfvorschriften zu erfüllen. 
  • Szenario 2 
    Ein Pferd hat V1 und V2 im Jahr 2023 erhalten und soll V3 im Januar 2024 oder später erhalten. In diesem Fall muss V3 innerhalb von 6 Monaten und 21 Tagen nach V2 verabreicht werden, um die neuen Impfvorschriften zu erfüllen. 
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