Die Veterinärkommission hat im Veterinärreglement im Artikel betreffend Publikation der Resultate der Medikationskontrollen eine Ergänzung eingefügt. Neu werden nicht nur die negativen, sondern auch die positiven Resultate im «Bulletin» sowie auf der Website publiziert.
Der konkrete Wortlaut im Reglement unter dem Artikel 5.3.4 Paragraph 1 lautet: «Der Generalsekretär SVPS ist zuständig für die Veröffentlichung der negativen Resultate im ‹Bulletin› und auf der Website SVPS. Der Generalsekretär SVPS veröffentlicht auch die positiven Resultate bei Akzeptanz der A- Probe oder nach dem Erhalt des positiven Resultats der B-Probe im ‹Bulletin und auf der Website des SVPS. Bei positiven Resultaten wird der Hinweis ‹eine Untersuchung wurde eingeleitet› angebracht sowie die Substanz angegeben.» Das ganze Veterinärreglement finden Sie hier: www.fnch.ch > Der SVPS > Statuten & Rechtsgrundlagen
Hinweis auf zwei Veterinärkurse
Die Veterinärkommission führt im Jahr 2017 einen Kurs über die Identifikation von Pferden sowie einen Kurs für SVPS-Turniertierärzte durch.
Dr. med. vet. Marco Hermann, Präsident der Veterinärkommission