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Dossier: Veterinärmedizin

Von Grund auf richtig geimpft

23 Juni 2023 11:15

Pferd beim Impfen © imago

Wann haben Sie zuletzt in das «Impfbüchlein» Ihres Pferdes geschaut? Dieses Labyrinth aus Stickern, Daten und Unterschriften irgendwo im hinteren Teil des Equidenpasses wirkt abschreckend, ist für die Gesundheit unserer Pferde aber enorm wichtig. Die jährlichen Booster sind meist zur Routine geworden – aber eine lückenhafte Grundimmunisierung kann noch Jahre später zum Turnierausschluss führen. Prüfen Sie den Impfstatus jetzt gleich mit uns!

Für den nationalen Pferdesport sind die Impfungen zum Schutz vor Equiner Influenza besonders wichtig. Deshalb ist ein korrekter Impfstatus vor jedem Turnierstart Pflicht. Nicht weniger als die Gesundheit der gesamten Pferdepopulation der Schweiz steht auf dem Spiel, denn die «Pferdegrippe» ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die zu schweren Symptomen wie starkem Fieber und Atemwegsbeschwerden führen kann. Deshalb werden auf den Turnierplätzen immer mehr Stichprobenkontrollen der Equidenpässe vorgenommen. Ist der Impfstatus eines Pferdes nicht korrekt, muss das Pferd umgehend den Turnierplatz verlassen. War es bereits an einer Prüfung am Start, wird es disqualifiziert.

 

Von Grund auf gut

Dass die Pferde jährlich gegen Equine Influenza geimpft werden müssen, weiss heute jedes Pferdemädchen. Oft sind es denn auch nicht diese sogenannten Booster, die am Turnier zum Stolperstein werden, sondern die Grundimmunisierung, die im Normalfall beim jungen Pferd durchgeführt wird. Pferdebesitzerinnen und -besitzer kontrollieren diese Grundimmunisierung meist nicht mehr, wenn sie ein Pferd im Erwachsenenalter übernehmen. Ein fataler Fehler! Überlassen Sie nichts dem Zufall, sondern kontrollieren Sie selbst – am besten zusammen mit der Tierärztin Ihres Vertrauens – den vollständigen Impfstatus ihres vierbeinigen Sportpartners.

Nach welchem Schema ein Pferd geimpft sein muss, um startberechtigt zu sein, hat sich im Laufe der Zeit und aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen mehrfach geändert. Deshalb sind bei der Kontrolle des Impfstatus verschiedene Daten relevant.

Haben Sie den Equidenpass zur Hand und sind bereit für die Kontrolle? Dann mal los!

 

Geburtsdatum vor dem 1.1.2013

Wurde das Pferd vor dem 1. Januar 2013 geboren und erfolgte die Grundimmunisierung vor dem 1. März 2021, benötigt es lediglich eine zweifache Grundimmunisierung. Zwischen der ersten und der zweiten Impfung der Grundimmunisierung müssen mindestens 21 und höchstens 92 Tage liegen. Am achten Tag nach der zweiten Impfung darf dieses Pferd an Turnieren teilnehmen. Es muss nun nur noch einmal im Jahr geboostert werden. Diese Auffrischung kann immer am gleichen Tag erfolgen, also beispielsweise am 1. April 2023 und dann wieder am 1. April 2024.

Vorsicht: Wird die Auffrischungsimpfung für dieses Pferd einmal verpasst, muss es erneut vollständig grundimmunisiert werden – und zwar dreifach! Dann gilt das nachfolgend beschriebene Schema.

Wurde das Pferd zwar vor dem 1. Januar 2013 geboren, die Grundimmunisierung jedoch erst nach dem 1. März 2021 vorgenommen, benötigt es eine dreifache Grundimmunisierung. Zwischen der ersten und der zweiten Impfung der Grundimmunisierung müssen mindestens 21 und höchstens 92 Tage liegen. Am achten Tag nach der zweiten Impfung darf dieses Pferd an Turnieren teilnehmen. Um die Grundimmunisierung abzuschliessen, wird eine dritte Impfung benötigt. Es wird empfohlen, diese 5 bis 6 Monate nach der zweiten Impfung zu verabreichen, spätestens muss dies aber innerhalb von 7 Monaten nach der zweiten Impfung geschehen. Nun muss das Pferd nur noch einmal im Jahr geboostert werden. Diese Auffrischung kann immer am gleichen Tag erfolgen, also beispielsweise am 1. April 2023 und dann wieder am 1. April 2024.

 

Geburtsdatum nach dem 1.1.2013

Wurde das Pferd nach dem 1. Januar 2013 geboren, benötigt es eine dreifache Grundimmunisierung. Zwischen der ersten und der zweiten Impfung der Grundimmunisierung müssen mindestens 21 und höchstens 92 Tage liegen. Am achten Tag nach der zweiten Impfung darf dieses Pferd an Turnieren teilnehmen. Um die Grundimmunisierung abzuschliessen, wird eine dritte Impfung benötigt. Es wird empfohlen, diese 5 bis 6 Monate nach der zweiten Impfung zu verabreichen, spätestens muss dies aber innerhalb von 7 Monaten nach der zweiten Impfung geschehen. Nun muss das Pferd nur noch einmal im Jahr geboostert werden. Diese Auffrischung kann immer am gleichen Tag erfolgen, also beispielsweise am 1. April 2023 und dann wieder am 1. April 2024.

 

Nach Passkontrolle zurück auf Feld 1

Wurde bei einer Stichprobenkontrolle auf dem Turnierplatz festgestellt, dass ein Pferd nicht korrekt geimpft ist – egal ob dies eine lückenhafte Grundimmunisierung oder ein verpasster jährlicher Booster betrifft – muss unabhängig vom Geburtsdatum des Pferdes eine vollständige dreifache Grundimmunisierung durchgeführt werden.

Ganz wichtig zu beachten ist dabei, dass die Pferde erst am achten Tag nach der zweiten Impfung wieder startberechtigt sind. Als Faustregel kann man sich die 30-Tage-Regel merken: Erhält das Pferd direkt nach dem Turnier, an dem die Kontrolle die Impflücke aufdeckte, die erste Injektion der erneuten Grundimmunisierung, kann es frühestens 30 Tage später wieder an den Start gehen (21 Tage Interwall zwischen der 1. und der 2. Impfung plus 7 Tage Wartefrist nach der 2. Impfung). Aber vergessen Sie die dritte Impfung innerhalb von 7 Monaten nicht, sonst geht die Grundimmunisierung einmal mehr von vorne los…

 

Immer 7 Tage Wartefrist

Zum Schutz des Pferdes ist nach jeder Impfung eine Frist von 7 Tagen abzuwarten, bevor es wieder an einem Turnier eingesetzt wird. Dies betrifft die 2. und die 3. Impfung der Grundimmunisierung, genauso wie den jährlichen Booster. Am 8. Tag nach der Impfung sind die Pferde gemäss Reglement wieder bereit für den Turniereinsatz.

Selbstverständlich ist es Aufgabe der Pferdebesitzerin bzw. des Pferdebesitzers, vor jedem Turnierstart den Allgemeinzustand des Pferdes zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine länger anhaltenden Impfreaktionen oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Die Gesundheit unserer Pferde steht ausnahmslos immer an erster Stelle!

 

Tetanus, Herpes und Co.

Seitens des SVPS besteht keine Verpflichtung zu zusätzlichen Impfungen. Ein genügender Schutz gegen Tetanus ist aber in jedem Fall dringend empfohlen. Weitere Impfungen, beispielsweise zum Schutz vor dem Herpes- oder dem West-Nil-Virus, sollten jeweils im Hinblick auf die individuelle Situation des Pferdes mit der Tierärztin bzw. dem Tierarzt Ihres Vertrauens abgesprochen werden.


 

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