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Wichtige Informationen über den internationalen Transport von Pferden zu Pferdesportveranstaltungen

20 Mai 2021 15:57

Allen Reiterinnen und Reitern, die ins Ausland reisen, um an einem Pferdesportturnier teilzunehmen und ihre Pferde transportieren müssen, raten die Schweizer Veterinärbehörden, sich zu vergewissern, dass sie im Besitz der richtigen Bewilligung sind.

In der Tat wird der Begriff "nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden" in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgelegt. Für einige Staaten ist eine wirtschaftliche Tätigkeit bereits gegeben, wenn z.B. ein Reiter an einem Turnier teilnimmt und dafür Geld oder ein Geschenk erhält. Die Anforderungen an Transport und Ausrüstung sind daher nicht dieselben wie bei einer Reise als Privatperson und in der Freizeit.

Pferdetransporte durch oder für Reiterinnen und Reiter für die mit der Veranstaltungsteilnahme ein Einkommen oder Teileinkommen generiert oder angestrebt wird, gelten als Teil einer wirtschaftlichen Aktivität und sind von Auflagen nicht ausgenommen. Somit müssen diese an die Fahrer und Fahrzeuge für kurze Beförderungen bis 8 Stunden (Typ 1) oder lange Beförderungen über 8 Stunden (Typ 2) erfüllt werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Anforderungen für registrierte Equiden leicht von denen für eine Bewilligung des Typs 2 unterscheiden.

Wenden Sie sich deshalb an Ihren Kantonstierarzt, um eine entsprechende Bewilligung zu erhalten.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass eine entsprechende Ausbildung Bestandteil der Bewilligung ist. Ohne diese Ausbildung können Sie keine Transportbewilligung erhalten.

Der Befähigungsnachweis nach EU-Recht ist an einen Ausbildungsnachweis gekoppelt. Dazu ist i.d.R. ein Kurs ausreichend, wie er zum Beispiel vom Schweizerischen Viehhändlerverband SVV angeboten wird. In jedem Fall sind die Bestimmungen, insbesondere die verlangte Form des Ausbildungsnachweises, am Zielort im Ausland zu erfragen und zu befolgen. Verfügt ein Fahrer resp. eine Fahrerin oder eine Betreuungsperson über einen im Ausland erlangten Ausbildungsnachweis, muss in der Schweiz ein anerkannter Kurs, wie er beispielsweise vom SVV angeboten wird, besucht werden.

Weitere Informationen

Markus Jenni
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Fachspezialist Tierverkehr / Tiergesundheit
E-Mail: markus.jenni@sg.ch, Tel. +41 (0)58  229 28 82

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