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Godel Robin, SUI, Grandeur de Lully CHFEI EventingEuropean Championship Avenches 2021© Hippo Foto - Dirk Caremans 25/09/2021
Concours Complet

CC-Reglement: Das ändert sich 2023

23 November 2022 15:15

© FEI / Liz Gregg. © FEI / Liz Gregg.

Eine Änderung im Concours Complet Reglement (CCR) betrifft die Grösse des maximalen Teilnehmerfelds pro Prüfung: Starten mehr als 50 Pferde (bisher 60) in einer Prüfung, muss diese in zwei oder mehr Serien aufgeteilt werden, wobei Hors-Concours-Ritte bei dieser Zählung ebenfalls berücksichtigt werden (Art. 4.1).

Ausserdem wurde unter Artikel 6.1 die maximal zulässige Anzahl Starts pro Wochenende präzisiert, nämlich drei Starts an zwei aufeinander folgenden Tagen. Hierbei zählt eine kombinierte Prüfung ohne Cross als ein Start, eine kombinierte Prüfung mit Cross oder (neu) mit Derbyspringen als zwei Starts. Absolviert das Pferd eine CCN-Vollprüfung, ist ein weiterer Start am Tag davor oder am Tag danach nur an einer Dressurprüfung erlaubt.

Ebenfalls in Artikel 6.1 wurden die Bestimmungen betreffend Hors-Concours-Ritte detailliert festgehalten.

Statt dem bisherigen Ambulanz-Team ist neu ein Medical-Team für die medizinische Kontrolle von im Cross gestürzten Reiterinnen und Reiter zuständig. Es liegt in der Verantwortung der Reiterin bzw. des Reiters, sich für diese Kontrolle an das Medical-Team zu wenden. Die Kontrolle muss vor dem nächsten Start (bei mehreren Pferden) oder vor dem Verlassen des Turnierplatzes erfolgen (Art. 7.5).

Im Weiteren kann ab dem 1. Januar 2023 eine schriftliche Verwarnung bzw. «gelbe Karte» gegenüber einer Reiterin bzw. einem Reiter ausgesprochen werden, wenn sie oder er nach eindeutiger Elimination trotzdem weiterreitet (Art. 8.3.6).

Alle Anpassungen des CCR sind online aufgeschaltet unter:
fnch.ch > Disziplinen > Concours Complet > Sport > Reglemente

 

Im Übrigen wird in Anhang VI des Springreglements neu präzisiert, dass in Derby-Prüfungen Hinterbeingamaschen gemäss CC-Reglement gestattet sind.

Über den Sportreglementen steht das Generalreglement (GR) des SVPS, in dem die allgemeinen Bestimmungen, die für alle Disziplinen gelten, festgehalten sind. Per 1. Januar 2023 wurde das GR dahingehend angepasst, dass die Höhe des Zuschlags für Nachnennungen, der bisher bei mindestens 5 Franken lag, neu vom Veranstalter frei bestimmt – oder auch darauf verzichtet – werden kann und in der Ausschreibung online publiziert wird (Art. 4.7 Abs. 3).

Auch die Gebührenordnung gilt für alle Disziplinen gleichermassen. Diese wurde per 1. Januar 2023 einzig um neue Gebühren zuhanden des internationalen Reitsportverbands (FEI) ergänzt (Art. 4.4).

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