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Neue Regeln mit Biss

14 Mai 2019 10:00

Dass sich der SVPS für das Pferdewohl starkmacht, hat der Vorstand im Dezember 2018 einmal mehr bewiesen, als er die Anträge der Arbeitsgruppe «Zäumungen und Gebisse» guthiess. Insbesondere die geplante «Nasenbandregel» bewog einzelne Pferdesportlerinnen und Pferdesportler zu bisweilen heftiger öffentlicher Kritik. Doch die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die den Anträgen zugrunde liegen, sprechen eine deutliche Sprache und waren für den SVPS der Ansporn, das Projekt weiter voranzutreiben.

Nicht nur in der Schweiz ein aktuelles Thema

In Dänemark, das hier Pionierarbeit geleistet hat, gilt seit dem 1. Januar 2018 in allen Disziplinen die Nasenbandregel von 1,5 cm Abstand zwischen Nasenband und Nasenrücken. Seit 2019 gelten nun auch vergleichbare Vorschriften in Neuseeland und Holland. Es scheint sich also weltweit eine allgemeine Tendenz hin zu Vorschriften für eine korrekte Verschnallung des Nasenbandes, inklusive des allfälligen Sperrriemens, abzuzeichnen.

In der Umsetzung gehen diese Länder jedoch unterschiedliche Wege: Während in Dänemark zur Messung der Verschnallung eine eigens dafür entwickelte Schablone aus Holz zum Einsatz kommt, vertraut man in Neuseeland auf die Messung mit Fingern. Dank diesen unterschiedlichen Herangehensweisen kann die Schweiz von den gemachten Erfahrungen im Ausland profitieren und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden abwägen.

Im Handel ist das Angebot an Gebissen riesig. Im Handel ist das Angebot an Gebissen riesig. Foto: C. Heimgartner/SVPS

Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Bis eine neue Nasenbandregel tatsächlich umgesetzt werden kann, braucht es noch viele Vorarbeiten. In den vergangenen Monaten setzten sich die Chefs Technik der Disziplinen intensiv mit den verschiedenen offenen Fragen rund um diese Regle-
mentsanpassung auseinander. Nicht nur der genaue Abstand - ob die ursprünglich genannten 2 cm oder doch eher 1,5 cm wie in Dänemark und Holland - wird eingehend diskutiert, sondern auch die Fragen der konkreten Messung und von Disziplinarmassnahmen bei Nichteinhalten werden von allen Seiten beleuchtet.

Nach Praxistests an Pferden mit verschiedenen Zäumungen sind sich die Experten aller Disziplinen einig, dass die Verschnallung mit einer standardisierten Schablone gemessen werden muss. Derzeit werden Prototypen eines solchen Messinstruments entwickelt, das einfach und handlich in der Anwendung sein soll.

Die Messschablone aus Dänemark und der Prototyp aus der Schweiz im Vergleich. Die Messschablone aus Dänemark und der Prototyp aus der Schweiz im Vergleich. Foto: C. Heimgartner/SVPS

Kontrollen und Sanktionen

Da Regeln nur so gut sind wie ihre Durchsetzung, standen auch die Kontrolle und allfällige Sanktionen bei Regelverstössen auf der Traktandenliste der Chefs Technik. Es war allen Beteiligten ein Anliegen, dass bei den Pferdesportlern ein Verständnis für diese Regelung geschaffen wird und ein Lernprozess stattfinden muss, der die Ausbildung begleitet. So sollen die Reiter und Fahrer zunächst im Gespräch auf zu enge Nasenriemen aufmerksam gemacht und die Folgen für das Pferdewohl erläutert werden.

Ausserdem soll eine Überprüfung des Nasenbandes erst nach Verlassen des Vierecks bzw. des Wettkampfplatzes stattfinden, um die Vorbereitung nicht zu stören - ausser es besteht ein begründeter Verdacht, der ein sofortiges Eingreifen erforderlich macht.

Die genaue Formulierung der Nasenbandregelung wird nun in die Reglemente der Disziplinen eingearbeitet. Die Entwürfe müssen bis Ende Juni stehen, damit die Nasenbandregelung per 1. Januar 2020 in allen Disziplinen in Kraft treten kann.

Das dänische Messinstrument ist aus Holz und auf eine Verschnallung von 1,5 cm ausgelegt. Das dänische Messinstrument ist aus Holz und auf eine Verschnallung von 1,5 cm ausgelegt. Foto: C. Heimgartner/SVPS

Neue Gebissregelungen per 2021

Ende 2018 gab der Vorstand zudem den Auftrag, erlaubte Gebisse nach Disziplinen aufzulisten und dabei den Ausbildungsstand von Pferd und Reiter zu berücksichtigen. Tatsächlich sind die erlaubten Gebisse im Dressur- und Voltigereglement zwar geregelt, nicht jedoch im Springreglement, das wiederum auch in den Disziplinen Concours Complet und Vierkampf massgebend ist, und auch in den Disziplinen Endurance und Fahren fehlen entsprechende Vorschriften.

Da die Auswahl an Gebissen heute riesig ist, wird dieses Unterfangen einige Zeit in Anspruch nehmen und die Ausbilder und Experten fordern. Eine Reglementsanpassung für 2020 ist hier zu ambitiös - angestrebt wird 2021.

Da der Markt ständig neue Gebisse hervorbringt, wird in den Reglementen eine Positivliste angestrebt und die Verantwortung, zu belegen, dass Neuentwicklungen auch tatsächlich pferdegerecht sind, einer neutralen Stelle übertragen.

Der Prototyp der Schweizer Messschablone aus Kunststoff. Kann sie auf dem Nasenrücken bis zum Anschlag unter das Nasenband geschoben werden, bietet dieses 1,5 cm Platz. Der Prototyp der Schweizer Messschablone aus Kunststoff. Kann sie auf dem Nasenrücken bis zum Anschlag unter das Nasenband geschoben werden, bietet dieses 1,5 cm Platz. Foto: C. Heimgartner/SVPS

Reglemente pro Pferd

Reglementsänderungen sind nicht einfach Schikane, um Pferdesportlerinnen und Pferdesportler mit neuen Vorschriften zu ärgern. Kerngedanke jeder Reglementsänderung ist stets die Gewährleistung von fairem Sport unter Wahrung des Pferdewohls.

Die Reglementierung von Zäumungen und Gebissen ist nur ein Mosaikstein im Gesamten. Der Grundpfeiler für den schonenden Umgang mit Pferden ist und bleibt die solide Ausbildung der Pferdesportlerinnen und Pferdesportler und ihrer vierbeinigen Partner. So liegt es nicht zuletzt in der Verantwortung von Trainern und Ausbildern, fairen Pferdesport vorzuleben und zu vermitteln.

Es scheint sich also weltweit eine allgemeine Tendenz hin zu Vorschriften für eine lockerere Verschnallung des Nasenbandes abzuzeichnen.

Eine Überprüfung des Nasenbandes
soll erst nach Verlassen des Vierecks bzw. des Wettkampfplatz stattfinden.

Der Grundpfeiler für den schonenden Umgang mit Pferden ist und bleibt die solide Ausbildung der Pferdesportlerinnen und Pferdesportler und ihrer vierbeinigen Partner.

Cornelia Heimgartner

Kann auch ich eine Reglementsänderung herbeiführen?
Nebst den Leitungsteams der Disziplinen, dem SVPS-Vorstand und den Mitgliedern der Reglementskommission (REGLKO) können auch die Mitgliederverbände des SVPS einen Antrag auf Reglementsänderungen bei der Fachkommission Reglemente (FAKO) der betreffenden Disziplin einreichen. Die FAKO setzt sich zusammen aus dem Verantwortlichen Reglemente der jeweiligen Disziplin sowie je einem Vertreter der fünf Regionalverbände. Vertreter von weiteren betroffenen Mitgliederverbänden können ebenfalls eingeladen werden. Die FAKO berät den Antrag und empfiehlt ihn zur Annahme oder zur Ablehnung und leitet ihn an die REGLKO weiter.
Die REGLKO informiert die Leitungsteams aller Disziplinen über den Antrag und berät ihn, allenfalls unter Beizug weiterer Spezialisten (Vertreter der Disziplinen, Juristen usw.). Über Anträge auf Änderung eines technischen Reglements der Disziplinen entscheidet die REGLKO definitiv.
Wenn ein Pferdesportler den Wunsch hat, ein SVPS-Reglement zu ändern, wendet er sich an einen SVPS-Mitgliederverband, dem er direkt oder indirekt angeschlossen ist, und bringt dort sein Anliegen vor.
Unterstützt der Regional- oder Fachverband das Vorhaben, kann er den oben beschriebenen Prozess beim SVPS ins Rollen bringen. Anträge auf Reglementsänderungen können nur einmal im Jahr per 30. Juni eingereicht werden.

Weitere Informationen:
Reglement zum Verfahren bei Reglementsänderungen (REGLKO-Reglement)
www.fnch.ch > Der SVPS > Statuten und Rechtsgrundlagen > Reglement zum Verfahren
bei Reglementsänderungen

Liste der Mitgliederverbände des SVPS
www.fnch.ch > Der SVPS > Organisation > Die Mitgliederverbände des SVPS

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