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Stabilisierungspaket für Sportorganisationen: Bundesgelder nur an strukturrelevante Organisationen

27 Juli 2020 10:30

Die Arbeitsgruppe «Stabilisierungspaket Pferdesport» des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) hat aufgrund der vorgegebenen Kriterien von Swiss Olympic die Vorgaben ausgearbeitet, innerhalb welcher sogenannte für die Struktur des Sports relevanten Organisationen Gelder aus dem Sport-Nothilfe-Paket des Bundes erhalten können.

Folgendes sind die Voraussetzungen und strengen Auflagen des Bundesamtes für Sport (BASPO), welche antragstellende Organisationen erfüllen müssen, um eine Chance auf eine Berücksichtigung für den Erhalt der Beiträge zu haben:

  • Die Organisationen müssen einen Nettoschaden infolge der COVID-19-Massnahmen von mindestens CHF 20 000 belegen können;
  • Die Organisation muss für den Pferdesport strukturrelevant sein, d. h. wenn die Organisation wegfallen würde, wäre damit die Zukunft des Pferdesportes langfristig gefährdet;
  • Athletinnen oder Athleten dürfen nicht direkt finanziell unterstützt werden.

Unter für «den Sport strukturrelevant» versteht der Bund Verbände und Vereine oder ähnliche Organisationen, Nachwuchsförderungsstützpunkte, Leistungszentren, Organisatoren von Anlässen des Breiten- und Leistungssports (Elite und Nachwuchs) in der Schweiz sowie von internationalen Anlässen des Breiten- und Leistungssports.Die Kriterien sowie die Kontrollprozesse sind äusserst komplex. Dazu hat die Arbeitsgruppe einen Kriterienkatalog erstellt, damit mögliche Organisationen gleichwertig behandelt werden und die Entscheidungen transparent und nachvollziehbar sind. Organisationen welche diese Voraussetzungen erfüllen, müssen ihren Anspruch ausführlich begründen und belegen können. Der vollständige Antrag inklusive aller Beilagen ist bis spätestens am 15. August 2020 an den SVPS (E-Mail: buh@fnch.ch) einzureichen. Hierbei ist zu beachten, dass allfällige andere Unterstützungsgelder wie Kurzarbeitsentschädigungen, die von Bund, Kantonen und/oder Gemeinden bereits ausbezahlt oder in Aussicht gestellt wurden, zwingend als Einnahmen Für die Prüfung der eingegangenen Anträge ist die Arbeitsgruppe «Stabilisierungspaket Pferdesport» des SVPS zuständig. Dabei werden sämtliche Anträge auch von einem unabhängigen Finanzinstitut auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Die Arbeitsgruppe erstellt per Ende September 2020 ein «Stabilisierungskonzept SVPS» und stellt damit den Antrag auf finanzielle Unterstützung bei Swiss Olympic. Dieses Konzept, inklusive der individuellen beantragten Beträge, wird anschliessend von Swiss Olympic geprüft und beurteilt. Eine mögliche Auszahlung der bewilligten Beiträge erfolgt noch vor Jahresende.

Leistungsvereinbarung ist zwingend

Zu beachten ist, dass der SVPS ebenfalls beauftragt wurde, mit jedem Beitragsempfänger eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen, sodass jederzeit eine Kontrolle über die Richtigkeit der Angaben sowie der Verwendung des Geldes durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erfolgen kann. Eine widerrechtliche Eingabe oder ein Missbrauch hat strafrechtliche Konsequenzen. Weitere Auflagen für die Verwendung der Beiträge sind folgende:

  • der zugesprochene Betrag darf die Nettoschadenssumme in keinem Fall überschreiten;
  • der Schaden muss das Jahr 2020 betreffen und einen Kausalzusammenhang mit COVID-19 haben. Die für das Jahr 2020 gesprochene Finanzhilfen müssen im Jahr 2020 vom Beitragsempfänger eingesetzt werden;
  • die Gelder dürfen nicht als Reserve angelegt oder erst 2021 eingesetzt werden oder helfen, einen Gewinn zu erwirtschaften;
  • die konkrete Verwendung der Gelder muss jederzeit nachgewiesen werden können, der Betrag muss in der Jahresrechnung der jeweiligen Organisation separat ausgewiesen werden;
  • Ende 2020 müssen die Angaben des Beitragsempfängers mit einem finanziellen Schlussbericht beim SVPS eingereicht, verifiziert und allfällige Überschüsse zurückbezahlt werden;
  • der Beitragsempfänger haftet für die korrekte Verwendung der Gelder (Verwendung und Schadensnachweis kann jederzeit überprüft und strafrechtlich verfolgt werden).

Zusammensetzung der Arbeitsgruppe «Stabilisierungspaket»:

Vorsitz: Charles F. Trolliet (Präsident SVPS), Damian Müller (Vize-Präsident SVPS), Bruno Invernizzi (Präsident ZKV – Vertreter Regionalverbände), Gisela Marty (Vorstand SVPS), Franz Häfliger (Vorstand SVPS), Martin Richner (Präsident Swiss Horse Professionals), Salome Wägeli (Vize-Präsidentin VSP), Christina Liebherr (Athleten-Vertreterin)

Unterlagen für die Einreichung eines Antrags:

  • Beitragsgesuch, inklusive erwähnte Beilagen angerechnet werden müssen.

Update vom 4. August 2020: Die Eingabefrist vom 15. August 2020 für die Einreichung von Anträgen bleibt bestehen. Allfällige Beilagen können aber bis am 22. August 2020 nachgereicht werden. Dies ist im Antrag vom Antragsteller so zu vermerken.

Weitere Informationen:

Geschäftsstelle SVPS, E-Mail: buh@fnch.ch

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