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Zusatzversicherung «Reiten fremder Pferde»: Segen oder Fluch?

01 November 2021 09:00

Reiten gehört bekanntlich zu den Risikosportarten. Pferde sind Fluchttiere, was bedeutet, dass Unfälle nun einmal passieren können. Im ganzen Land bekannt ist wohl der Zusatz bei der Privathaftpflichtversicherung «Reiten fremder Pferde». Diese Versicherung wird bei Reitbeteiligungen in den allermeisten Fällen vorausgesetzt.
Ergibt Sinn. Oder?

Reitbeteiligungen für Ausritte sind beliebt und oft verlangt der Pferdebesitzer die Zusatzversicherung «Reiten fremder Pferde». (Foto: imago) Reitbeteiligungen für Ausritte sind beliebt und oft verlangt der Pferdebesitzer die Zusatzversicherung «Reiten fremder Pferde». (Foto: imago)

Die junge Reitbeteiligung, nennen wir sie Isa (Name von der Redaktion geändert), geht mit dem ihr anvertrauten Pferd ausreiten, zum x-ten Mal. Sie ist 19 Jahre alt und hat die Zusatzversicherung «Reiten fremder Pferde» - auf Verlangen des Pferdebesitzers - abgeschlossen. Diese Versicherung ist gemäss Werbung die beste auf dem Markt und versichert Schäden bis 100 000 Franken. Isa kennt das Pferd sowie die Ausreitstrecke und hat auch die nötige Ausbildung, sie besitzt die Springlizenz. An jenem besagten Tag ist Isa aber nicht die ganze Zeit 100 Prozent bei der Sache, was durchaus menschlich ist und vorkommen kann. Und da passiert es: Das Pferd erschreckt sich, nimmt einen Satz, und die Reiterin fällt völlig überrascht herunter. Sie versucht noch, das Pferd am Zügel vor dem Davonrennen abzuhalten, doch dadurch erschrickt das Pferd noch mehr, reisst sich los, rutscht auf dem Asphalt aus und fällt hin, wobei es sich schwer verletzt. In den darauffolgenden Stunden wird noch alles versucht, doch das Pferd ist zu schwer verletzt und muss in Absprache mit dem Tierarzt erlöst werden. Trümmerfraktur des Beckens. Ein tragischer Unfall.

Dem «Bulletin» liegt ein Fall vor, für den die Zusatzversicherung «Reiten fremder Pferde» zur Privathaftpflicht wie gemacht zu sein scheint, eigentlich. Ein Fall, wie er leider wohl schon oft passiert ist und wohl auch in Zukunft passieren wird.

Wenn sich das «fremde Pferd» verletzt, bezahlt die Versicherung nur, wenn ein Verschulden des Reiters vorliegt. (Foto: imago) Wenn sich das «fremde Pferd» verletzt, bezahlt die Versicherung nur, wenn ein Verschulden des Reiters vorliegt. (Foto: imago)

Fremdes Pferd tot, Material kaputt

Mal abgesehen vom Schock und von den ganzen Emotionen kommt dann bald einmal die Frage auf: Wer zahlt das nun alles? Die tierärztlichen Behandlungen, den Verlust des Pferdes, das kaputte Material? Und wer übernimmt die Kosten betreffend die Verletzungen der Reiterin? Für Letzteres wird die Unfallversicherung aufkommen. Für das Pferd und den lädierten Sattel sowie das weitere Material möchte man meinen, dass der Zusatz zur Privathaftpflicht «Reiten fremder Pferde» greifen wird, ohne Wenn und Aber. Doch überraschenderweise und sehr zum Erstaunen aller Beteiligten ist dem in diesem Fall nicht so, und die Versicherung von Isa weigert sich.

Der Unfall ereignete sich Ende Oktober 2020 und wurde umgehend der Versicherung gemeldet. Die Versicherung bescheinigte den Empfang und liess dann erstmal nichts von sich hören. Der interne Experte würde sich dann melden. Erst sechs Wochen später, also im Dezember, liess die Versicherung von sich hören und meldete, dass kein Verschulden der Reiterin vorliege, das Pferd eben ein Fluchttier sei, dies passieren könne, ein «normaler» Unfall sei und sie somit den Schaden nicht übernehmen würde. In einem weiteren Gespräch im Januar, das laut Beteiligten offenbar mehr einem Kreuzverhör glich, hielten die zwei Experten der Versicherung fest, dass bei einer Haftpflichtversicherung, wie der Zusatz «Reiten fremder Pferde» eine sei, ein Verschulden der Reiterin vorhanden sein müsse. Sonst würde die Versicherung nicht zahlen.

Sind Schäden an den Reitutensilien mit der Versicherung «Reiten fremder Pferde» gedeckt? Am besten fragt man bei der Versicherung nach, bevor es zum Versicherungsfall kommt. (Foto: imago) Sind Schäden an den Reitutensilien mit der Versicherung «Reiten fremder Pferde» gedeckt? Am besten fragt man bei der Versicherung nach, bevor es zum Versicherungsfall kommt. (Foto: imago)

Verschulden oder kein Verschulden?

Die Versicherungsexperten erklärten zwei konkrete Fälle, bei denen der Schaden übernommen würde. Beispielfall 1: Die Reiterin hat im Stall etwas vergessen und lässt das Pferd, ohne es anzubinden, alleine draussen stehen. Dieses erschreckt sich, rennt davon, rutscht aus und verletzt sich dabei. Beispielfall 2: Die Reiterin reitet gewollt mit ihrem Pferd im Trab oder Galopp aus der Reithalle heraus - was bei einer entsprechend ausgebildeten Person absurd ist - und rutscht auf dem nassen Boden vor der Halle aus. Jeder Pferdesportler lernt dies schon ganz am Anfang seiner Grundausbildung, dass er genau solche Situationen unbedingt zu vermeiden hat. Tut er dies nicht, gefährdet er nicht nur sich und sein Pferd, sondern auch Dritte und deren Gut.

Der Fall von Isa stimmt Pferdebesitzer, Pferdehalter und Reiter sehr nachdenklich. Denn bedeutet jetzt dies etwa, dass all die abgeschlossenen Zusatzversicherungen «Reiten fremder Pferde» erst greifen, wenn die Reiterin grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat?

Tierversicherung für «Restrisiko»

Die Krux liegt im Wort «Verschulden». Wenn man im Internet nach dieser Zusatzversicherung «Reiten fremder Pferde» sucht, ist auf den ersten Blick lediglich bei einer Versicherung das Thema der Verschuldung aufgegriffen. Informiert man sich tiefgründiger bei verschiedenen Versicherungen, wird immer klarer, dass die Reiterin den Unfall selbst verschuldet haben muss. Muss sie sich allerdings nichts zuschulden kommen lassen, hat sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, so zahlt ihre Versicherung trotz dem Zusatz «Reiten fremder Pferde» nichts. Trotzdem wird die Versicherung «Reiten fremder Pferde» empfohlen und wie bereits erwähnt auch oft von Pferdebesitzern verlangt. Das ergibt auch Sinn, deckt jedoch nicht alle Unfälle und Schäden.

Anders ist dies bei einer Tierversicherung, die im Grunde wie eine Vollkaskoversicherung beim Auto funktioniert. Da spielt das Verschulden keine Rolle, und der Schaden wird, soweit vertraglich festgehalten, von der Versicherung übernommen. Weil Pferde nun einmal Fluchttiere sind, und nicht immer der Reiter oder die Reiterin an einem Unfall oder einer Verletzung des Pferdes Schuld ist, bleibt für den Besitzer ein sogenanntes Restrisiko bestehen. Dieses kann er bei Bedarf aber mit einer entsprechenden Tierversicherung gegen ebensolche Schäden abdecken. Es gilt also, sich unbedingt die nötige Zeit zu nehmen und sich sehr genau zu informieren, am besten noch vor Abschluss einer Versicherung, was in einem Schadensfall übernommen wird und was nicht.

Nicole Basieux

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