Im Zusammenhang mit den Vereinsprüfungen wurde an der Mitgliederversammlung im April 2019 beschlossen, dass das Generalreglement per 1. Januar 2020 angepasst wird und neu unter Punkt 1.8 besagt: «Nicht als reglementswidrige Veranstaltungen gelten interne Anlässe eines Vereins, die ausschliesslich den Mitgliedern des organisierenden Vereins vorbehalten sind, oder Vereinsveranstaltungen, die ausdrücklich von dem für sie zuständigen Regionalverband bewilligt wurden.»
Als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelung können Vereinsveranstaltungen bereits 2019 von den jeweiligen Regionalverbänden bewilligt werden. Solche Vereinsprüfungen können nicht im System des SVPS ausgeschrieben werden oder online genannt werden, ebenfalls werden die Resultate nicht erfasst.