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Springen

Vier Jahre Sperre für Paul Estermann

14 Dezember 2023 14:00

Paul Estermann mit Castlefield Eclipse an der EM in Aachen 2015 | © Swiss Equestrian Paul Estermann mit Castlefield Eclipse an der EM in Aachen 2015 | © Swiss Equestrian

Der Springreiter Paul Estermann wird für vier Jahre von der Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen ausgeschlossen. Das hat das Verbandsgericht von Swiss Equestrian im Beschwerdeverfahren entschieden.

Die Ermittlungen gegen Paul Estermann begannen 2017 und mündeten im November 2022 nach einem langwierigen Strafverfahren in einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Kantonsgericht Luzern wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei. In der Folge befasste sich die Sanktionskommission von Swiss Equestrian mit der verbandsrechtlichen Sanktion und entschied Ende März 2023, dass Paul Estermann während sieben Jahren gesperrt werden sollte. Gegen die Sanktion hatte dieser in der Folge Beschwerde beim Verbandsgericht von Swiss Equestrian erhoben, das nun das Mass der Sanktion auf vier Jahre festgelegt hat. Paul Estermann ist bereits seit dem 20. Juni 2023 vorsorglich gesperrt; dieser Zeitraum wird der verhängten Sperre angerechnet.

Der Vorsitzende des Verbandsgerichts, Carl-Gustav Mez, begründet die Höhe der Sanktion wie folgt: «Das Verbandsgericht basiert seine Beurteilung auf dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern. Dieses hielt im Strafverfahren fest, dass es sich im vorliegenden Fall um ein mittelschweres Vergehen handelt und hat seine Strafe entsprechend angesetzt. Vor diesem Hintergrund ist das Verbandsgericht bei seiner revidierten Beurteilung zum Schluss gekommen, dass die Grundsanktion tiefer anzusetzen ist als von der Sanktionskommission angenommen. Wie schon die Sanktionskommission hat auch das Verbandsgericht verschiedene mildernde Aspekte berücksichtigt.»

Dieser Entscheid ist innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit endgültig. Paul Estermann steht es aber offen, den Entscheid innerhalb von 30 Tagen an ein ziviles Gericht weiterzuziehen.

 

Vorstand prüft Verbandsrecht

Der Präsident von Swiss Equestrian, Damian Müller, nimmt den Entscheid des Verbandsgerichts zur Kenntnis. Für Swiss Equestrian findet damit ein langwieriges Verfahren, das über mehrere Instanzen geführt wurde, ein Ende.
Der Vorstand von Swiss Equestrian hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich in den kommenden Monaten mit dem Verbandsrecht und den aktuellen Entwicklungen rund um Fragen der Ethik im Breiten- und Spitzensport beschäftigen wird. Offene juristische Fragen werden aufgearbeitet und die rechtliche Positionierung von Swiss Equestrian geklärt, bekräftigt Damian Müller: «Die Ethik bei Pferden und Athleten ist eine wichtige Säule von Swiss Equestrian. Wir müssen klären, ob unsere Rechtsgrundlagen, Prozesse und Verfahren noch den aktuellen Entwicklungen entsprechen. Ziel ist, dass die unabhängigen Organe unserer Verbandsgerichtsbarkeit – die Sanktionskommission und das Verbandsgericht – ihre Arbeit weiterhin mit einem hohen Qualitätsanspruch und in einem überschaubaren Rahmen wahrnehmen können. Auch das gehört zur Weiterentwicklung des Verbands, um ihn robust zu positionieren und den Pferdesport zukunftsfähig zu machen. Bei Grenzüberschreitungen von Persönlichkeitsrechten und Missachtungen des Tierschutzgesetzes gilt eine unmissverständliche Nulltoleranz in unserem Verband.»

 

Weitere Auskünfte zum Verbandsgerichtsentscheid

Carl-Gustav Mez, Vorsitzender Verbandsgericht Swiss Equestrian
Tel.: +41 78 709 70 75, E-Mail: cg@mez.cc

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