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Coronavirus-FAQ

Grundsätze

Die vom Bundesrat verordneten Massnahmen gelten für die ganze Schweiz im Sinne von Mindestmassnahmen. Die Kantone können abweichende Auflagen erlassen, die den Massnahmen des Bundesrates übergeordnet sind! Informieren Sie sich daher zusätzlich bei Ihrem Kanton über die geltenden Auflagen.

👉👉👉Bitte konsultieren Sie für eine vollständige und stetig aktualisierte Liste der nachfolgenden FAQ diese Seite: www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#faq

Darf ich ohne Covid-Zertifikat alleine in einer Reithalle trainieren?

Art. 20 Abs. 2 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Stand 17.12.2021) besagt, dass bei sportlichen oder kulturellen Aktivitäten von mehreren Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben u.a. der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränkt werden muss. Auf das Reiten/Fahren einer Einzelperson in der Halle bezogen heisst dies, dass eine nicht zertifizierte Person alleine in der Reithalle trainieren kann.

Der SVPS weist nach Rücksprache mit verschiedenen Ämtern aber darauf hin, dass dies nur eine Lösung für Randzeiten sein kann. Nicht zulässig ist jedoch, wenn die Reithallennutzung ganztags mit einem Einzelreiter-Stundenplan organisiert wird. Dies würde gem. BAG eine Umgehung der Verordnung bedeuten.

Der SVPS ist sich bewusst, dass die aktuelle Situation schwierig ist. Wir halten fest, dass die Impfung einen wichtigen und solidarischen Beitrag zum Weg aus der Pandemie leistet, was somit auch dem Sport zugutekommt. 

Was ist eine öffentlich zugängliche Reithalle?

Öffentlich zugänglich ist eine Anlage, wenn der Anlagenbetreiber die Anlage nicht nur für sich selbst und gegebenenfalls seinen engsten Freundeskreis betreibt.

Wenn jemand eine private Reithalle hat, dann darf er/sie auch einen Freund einladen, um mit ihm gemeinsam in der Halle zu reiten. Dann ist das nicht kommerziell, sondern eine Privatnutzung.

Gehört die Reithalle einer Privatperson und diese stellt sie gegen Entgelt anderen zur Verfügung, dann ist es keine Privatnutzung. Auch Anlagen eines Reitvereins gelten als öffentlich zugänglicher Innenraum, weil alle Personen, die Mitglied im Verein werden, auch berechtigt sind – nach Zahlung von Mitglieder- und Nutzungsgebühren – die Halle zu nutzen.

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